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Pendlerpauschale 2026: Beträge, Pendlerrechner & Pendlereuro

Die Pendlerpauschale ist ein Steuerabsetzposten für den Arbeitsweg nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 – das kleine Pendlerpauschale (ab 20 km, öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) reicht bis 2.016 Euro pro Jahr, das große (ab 2 km, öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar) bis 3.672 Euro. Der amtliche Pendlerrechner ermittelt Anspruch und Höhe verbindlich. Ab 2026 verdreifacht sich zusätzlich der separate Pendlereuro (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988) von 2 auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke (Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025).

Aktualisiert am

18. August 2026

Geo-Fokus

Wien, Graz, Linz + Österreich

Pendlerpauschale Österreich — Illustration zu Arbeitsweg, Pendlerrechner und Steuerabsetzbeträgen

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Großes Pendlerpauschale (öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar, ab 2 km) reicht bis 3.672 Euro/Jahr, kleines Pendlerpauschale (öffentlich zumutbar, ab 20 km) bis 2.016 Euro/Jahr – die Beträge sind seit der befristeten Teuerungs-Erhöhung 2022/2023 unverändert und werden nicht automatisch an die Inflation angepasst.

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Der separate Pendlereuro (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988) verdreifacht sich ab 2026 von 2 auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke (Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025) – bei 30 km einfacher Strecke steigt er dadurch von 60 auf 180 Euro im Jahr.

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Der amtliche Pendlerrechner (pendlerrechner.bmf.gv.at) ermittelt Anspruch und Höhe verbindlich; ein abweichendes Ergebnis gilt nur bei nachweislich falschen Eingabedaten (z. B. übersehene Privatstraße), nicht schon weil du tatsächlich ein anderes Verkehrsmittel nutzt.

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Änderungen des Arbeitswegs musst du umgehend dem Arbeitgeber melden – ein zu Unrecht oder in falscher Höhe berücksichtigtes Pendlerpauschale oder Pendlereuro löst nach § 41 Abs. 1 Z 12 lit. d EStG 1988 eine Pflichtveranlagung mit Nachzahlung aus. Rückwirkend beantragen kannst du es über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre lang.

Kurzantwort: Die Pendlerpauschale ist eine Werbungskosten-Pauschale für den Arbeitsweg – bis zu 3.672 Euro pro Jahr beim großen, bis zu 2.016 Euro beim kleinen Pendlerpauschale, gestaffelt nach Entfernung. Der amtliche Pendlerrechner ermittelt Anspruch und Höhe verbindlich. Ab 2026 verdreifacht sich zusätzlich der separate Pendlereuro von 2 auf 6 Euro pro Kilometer.

Kleines oder großes Pendlerpauschale: Was ist der Unterschied?

Die Pendlerpauschale ergänzt als Werbungskosten-Pauschale den Verkehrsabsetzbetrag, den ohnehin jede:r Arbeitnehmer:in bekommt (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, Jusline). Welche Variante zusteht, hängt nicht vom persönlichen Geschmack ab, sondern von einer klaren gesetzlichen Prüfung:

  • Kleines Pendlerpauschale: ab 20 km einfacher Fahrstrecke, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist.
  • Großes Pendlerpauschale: ab 2 km einfacher Fahrstrecke, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

Die Zumutbarkeit selbst regelt die Pendlerverordnung (BGBl. II Nr. 276/2013 i. d. g. F.) über ein Zeitkriterium: Bis 60 Minuten Fahrzeit ist ein öffentliches Verkehrsmittel immer zumutbar, ab 120 Minuten immer unzumutbar. Dazwischen gilt eine entfernungsabhängige Höchstdauer (60 Minuten plus 1 Minute je Kilometer, maximal 120 Minuten). Unzumutbar ist die Benützung außerdem, wenn auf mindestens der halben Strecke gar kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, oder bei bestimmten Behindertenpässen bzw. -ausweisen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Beide Varianten sind nach Entfernungskilometern gestaffelt. Seit dem Auslaufen der befristeten Teuerungs-Erhöhung Mitte 2023 gelten die folgenden Beträge unverändert. Anders als etwa die Tarifstufen ist die Pendlerpauschale nämlich nicht automatisch an die Inflation gekoppelt.

Kleines Pendlerpauschale Euro/Jahr Euro/Monat
20–40 km69658
40–60 km1.356113
über 60 km2.016168
Großes Pendlerpauschale Euro/Jahr Euro/Monat
2–20 km37231
20–40 km1.476123
40–60 km2.568214
über 60 km3.672306

Quelle: BMF – Allgemeines zum Pendlerpauschale (Stand 1.1.2026).

Pendlereuro: Verdreifachung ab 2026

Neben der Pendlerpauschale steht bei Anspruch zusätzlich der Pendlereuro zu: ein eigener, separater Steuerabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988, der die Steuerschuld direkt mindert. Berechnet wird er aus der einfachen Fahrstrecke in Kilometern, multipliziert mit einem fixen Satz je Kilometer – unabhängig davon, ob kleines oder großes Pendlerpauschale zusteht.

Die eigentliche Neuerung für 2026: Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) verdreifacht sich dieser Satz von bisher 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer – als Ausgleich für den Wegfall des Klimabonus. Bei 30 km einfacher Fahrstrecke steigt der Pendlereuro dadurch von 60 Euro (2025: 30 × 2 Euro) auf 180 Euro im Jahr (2026: 30 × 6 Euro). Ergänzend wurde auch der Höchstbetrag der SV-Rückerstattung (Negativsteuer) für Pendlerpauschale-Bezieher:innen ohne ausreichende Steuerlast von 608 Euro (2025) auf 737 Euro (2026) angehoben.

Anspruch berechnen: der Pendlerrechner

Damit du Entfernung und Zumutbarkeit nicht selbst beurteilen musst, stellt das Finanzministerium den Pendlerrechner (pendlerrechner.bmf.gv.at) bereit. Du gibst Wohn- und Arbeitsadresse sowie deine Arbeitszeiten ein, der Rechner ermittelt automatisch die zumutbare Route und damit Anspruch und Höhe von Pendlerpauschale und Pendlereuro.

Das Ergebnis ist grundsätzlich verbindlich – auch für den Arbeitgeber bei der laufenden Berücksichtigung in der Lohnverrechnung. Abweichen darfst du nur, wenn nachweislich unrichtige Verhältnisse in die Berechnung eingeflossen sind, etwa eine vom Rechner übersehene Privatstraße. Dass du tatsächlich ein anderes Verkehrsmittel nutzt als vom Rechner angenommen, zählt ausdrücklich nicht als unrichtige Verhältnisse.

Berechnung nach tatsächlichen Fahrten

Die Pendlerpauschale bekommst du nicht pauschal als „volle“ oder „halbe“ Pauschale, sondern laut Pendlerverordnung (in Kraft seit 1.1.2014) gestaffelt nach den tatsächlich zurückgelegten Fahrten im Kalendermonat:

  • Ab 11 Tagen im Monat: volle Pendlerpauschale.
  • 8 bis 10 Tage im Monat: zwei Drittel der Pendlerpauschale.
  • 4 bis 7 Tage im Monat: ein Drittel der Pendlerpauschale.

Der Anspruch bleibt auch während Urlaub oder Krankenstand bestehen, nicht aber während einer Karenz. Reine Homeoffice-Tage zählen nicht als zurückgelegte Fahrt und drücken damit die Monatsanzahl. Die frühere coronabedingte Ausnahme, bei der Homeoffice-Tage trotzdem mitzählten, ist mit 30.6.2021 ausgelaufen. Wer regelmäßig von zuhause arbeitet, sollte die eigene Fahrtenanzahl daher realistisch nachrechnen, statt automatisch von der vollen Pauschale auszugehen.

Wie beantragst du die Pendlerpauschale?

Zwei Wege stehen offen:

  • Laufend über den Arbeitgeber: Mit dem Formular L34 (bzw. dem Ausdruck aus dem Pendlerrechner) berücksichtigt dein Arbeitgeber Pendlerpauschale und Pendlereuro direkt in der monatlichen Lohnverrechnung. Details zur laufenden Abwicklung in der Personalverrechnung liest du in unserem Ratgeber Steuerberater für Lohnverrechnung & Personalwesen.
  • Rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung: Wurde sie nicht laufend berücksichtigt, kannst du sie nachträglich im Rahmen deiner Arbeitnehmerveranlagung (ANV, Formular L1, Berechnungshilfe L34a) geltend machen. Dafür bleiben dir 5 Jahre Zeit. Grundlagen zur Arbeitnehmerveranlagung selbst findest du in Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen.

Häufiger Fehler: Warum Pendlerpauschale oder Pendlereuro eine Pflichtveranlagung auslösen können

Ändert sich dein Arbeitsweg – etwa durch Umzug, neuen Dienstort oder dauerhaftes Homeoffice –, bist du verpflichtet, das umgehend deinem Arbeitgeber zu melden. Passiert das nicht und die Pendlerpauschale wird weiter in der ursprünglichen Höhe berücksichtigt, entsprechen deine Angaben nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Ein zu Unrecht oder in falscher Höhe berücksichtigtes Pendlerpauschale oder Pendlereuro zählt zu den gesetzlichen Auslösern für eine Pflichtveranlagung. Du musst dann eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben und die zu wenig gezahlte Lohnsteuer nachzahlen (Quelle: § 41 Abs. 1 Z 12 lit. d EStG 1988, Jusline).

Fazit

Die Pendlerpauschale ist kein Selbstläufer, den du einmal beantragst und dann vergisst: Entfernung, Zumutbarkeit und tatsächliche Fahrten entscheiden über die Höhe, und Änderungen musst du aktiv melden. Der Pendlerrechner nimmt dir die Berechnung ab, ersetzt aber nicht die Meldepflicht bei einem geänderten Arbeitsweg. Mit dem ab 2026 verdreifachten Pendlereuro lohnt sich ein Blick auf den eigenen Anspruch gleich doppelt.

Bei komplexeren Fällen – etwa mehreren Dienstverhältnissen, unklarer Zumutbarkeit oder einer nachträglichen Korrektur mehrerer Jahre – hilft eine passende Kanzlei über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching. Was eine Steuerberatung dafür üblicherweise kostet, zeigt unser Ratgeber Was kostet ein Steuerberater?.

Stand & Methodik: August 2026. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale), § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 (Pendlereuro) und § 41 Abs. 1 Z 12 lit. d EStG 1988 (Pflichtveranlagung bei zu Unrecht berücksichtigtem Pendlerpauschale oder Pendlereuro) über Jusline; Pendlerverordnung (BGBl. II Nr. 276/2013 i. d. g. F.); Erhöhung des Pendlereuro und der SV-Rückerstattung durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025); Beträge und Verfahren laut BMF – Pendlerrechner-FAQ und oesterreich.gv.at. Genannte Beträge sind Rechtsstand 2026, keine individuelle Beratung. Dieser Beitrag ist allgemeine Information für Österreich und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Das hängt von der Entfernung und davon ab, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist. Beim kleinen Pendlerpauschale (öffentlich zumutbar, ab 20 km): 696 Euro/Jahr (20–40 km), 1.356 Euro/Jahr (40–60 km), 2.016 Euro/Jahr (über 60 km). Beim großen Pendlerpauschale (öffentlich unzumutbar, ab 2 km): 372 Euro/Jahr (2–20 km), 1.476 Euro/Jahr (20–40 km), 2.568 Euro/Jahr (40–60 km), 3.672 Euro/Jahr (über 60 km). Diese Beträge gelten seit Mitte 2023 unverändert.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Pendlerpauschale?

Das kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar ist und die einfache Strecke mindestens 20 km beträgt. Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist (z. B. Fahrzeit über 120 Minuten, kein Öffi auf mindestens halber Strecke, oder bei bestimmten Behindertenpässen) und die einfache Strecke mindestens 2 km beträgt.

Was ist der Pendlerrechner, und ist sein Ergebnis verbindlich?

Der Pendlerrechner (pendlerrechner.bmf.gv.at) ist das offizielle BMF-Tool zur Berechnung von Entfernung, Zumutbarkeit und damit Anspruch und Höhe der Pendlerpauschale. Sein Ergebnis ist grundsätzlich verbindlich für Arbeitgeber und Finanzamt. Abweichen darfst du nur, wenn nachweisbar ist, dass bei der Berechnung unrichtige Verhältnisse berücksichtigt wurden – etwa eine übersehene Privatstraße. Dass du in der Praxis ein anderes Verkehrsmittel nutzt als vom Rechner angenommen, zählt nicht als unrichtige Verhältnisse.

Zählen Homeoffice-Tage für die Pendlerpauschale?

Nein. Reine Homeoffice-Tage gelten nicht als zurückgelegte Fahrten und zählen daher nicht mit. Die Pendlerpauschale wird nach den tatsächlichen Fahrten im Kalendermonat gestaffelt: ab 11 Tagen voll, ab 8 bis 10 Tagen zu zwei Dritteln, ab 4 bis 7 Tagen zu einem Drittel. Mehr Homeoffice-Tage können den Anspruch daher von voll auf zwei Drittel, ein Drittel oder ganz entfallen lassen. Die coronabedingte Ausnahme, bei der Homeoffice-Tage trotzdem als Pendeltage zählten, ist mit 30.6.2021 ausgelaufen.

Kann ich die Pendlerpauschale rückwirkend beantragen?

Ja. Läuft sie nicht schon laufend über den Arbeitgeber (Formular L34), kannst du sie nachträglich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dafür hast du 5 Jahre Zeit – für das Jahr 2026 also bis Ende Dezember 2031.

Was passiert, wenn ich zu Unrecht eine Pendlerpauschale bezogen habe?

Stellst du fest, dass deine Angaben gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (z. B. nach einem Wohnsitz- oder Arbeitsstättenwechsel), musst du das umgehend melden und die Pendlerpauschale im Rahmen einer Veranlagung berichtigen – inklusive Nachzahlung der zu wenig gezahlten Lohnsteuer. Ein zu Unrecht oder in falscher Höhe berücksichtigtes Pendlerpauschale oder Pendlereuro ist einer der gesetzlichen Gründe für eine Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 Z 12 lit. d EStG 1988).

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.