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Lohnverrechnung Steuerberater: Kosten pro Mitarbeiter 2026

Lohnverrechnung zählt laut § 2 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG 2017) gesetzlich zu den Tätigkeiten des Steuerberaters; daneben gibt es mit dem reglementierten Beruf der Personalverrechner:innen (BiBuG 2014) eine oft günstigere, im Vertretungsumfang aber engere Alternative. Einen amtlichen Tarif gibt es nicht – realistisch sind rund 15 bis 40 Euro netto pro Dienstnehmer und Monat, je nach Abrechnungsart und Fluktuation. Über 3.100 Kanzleien im Steuerpedia-Verzeichnis führen diese Spezialisierung.

Aktualisiert am

15. September 2026

Geo-Fokus

Wien, Graz, Linz + Österreich

Steuerberater für Lohnverrechnung & Personalwesen — Illustration zu Gehaltsabrechnung in Österreich

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Lohnverrechnung gehört laut § 2 Abs. 1 Z 2 WTBG 2017 gesetzlich zum Berechtigungsumfang des Steuerberaters – daneben gibt es mit dem/der Personalverrechner:in (BiBuG 2014) einen eigenen, oft günstigeren Spezialberuf mit engerem Vertretungsumfang.

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Einen amtlichen Tarif gibt es nicht: Realistisch sind rund 15–40 Euro netto pro Dienstnehmer und Monat, dazu Einmalkosten für neue Mitarbeiter und Jahresmeldungen.

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Die ELDA-Anmeldung bei der ÖGK muss vor Arbeitsantritt erfolgen (bzw. binnen 7 Tagen bei vorheriger Vor-Ort-Anmeldung) – Verzögerungen beim Dienstleister werden schnell teuer.

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Über 3.100 Kanzleien im Steuerpedia-Verzeichnis führen die Spezialisierung Lohnverrechnung & Personalwesen; die Mitarbeiterzahl deines Betriebs entscheidet mit, ob sich Spezialist oder Generalist mehr lohnt.

Kurzantwort: Lohnverrechnung zählt laut Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (§ 2 Abs. 1 Z 2 WTBG 2017) gesetzlich zu den Tätigkeiten des Steuerberaters – daneben darf sie auch der eigenständige, reglementierte Beruf der Personalverrechner:innen anbieten. Einen amtlichen Tarif gibt es nicht: Realistisch sind rund 15 bis 40 Euro netto pro Dienstnehmer und Monat, abhängig von Abrechnungsart, Fluktuation und Sonderfällen.

Lohnverrechnung Steuerberater: Die wichtigsten Eckpunkte

Suchst du einen Lohnverrechnung Steuerberater, geht es meist um drei Fragen: Wer darf das überhaupt anbieten, was kostet es – und worauf solltest du bei der Auswahl achten? Die Kurzfassung:

  • Anbieter: Steuerberater:innen nach § 2 Abs. 1 Z 2 WTBG 2017 oder spezialisierte Personalverrechner:innen nach dem BiBuG 2014.
  • Preis: realistisch 15–40 Euro netto pro Dienstnehmer und Monat, ohne amtlichen Tarif.
  • Auswahl: KSW-Registrierung, Kollektivvertrags-Erfahrung und eine transparente Preisliste zählen mehr als der Standort der Kanzlei.

Die Details dazu – Rechtsgrundlage, Preistabelle und Checkliste – findest du in den folgenden Abschnitten.

Was ist Lohnverrechnung (Personalverrechnung) eigentlich?

Lohnverrechnung und Personalverrechnung werden in der Praxis weitgehend synonym verwendet. Wenn überhaupt unterschieden wird, meint Lohnverrechnung die eigentliche Abrechnung von Brutto zu Netto, während Personalverrechnung den etwas weiteren Rahmen umfasst – Stammdatenpflege, Meldungen und Beratung rund um das Dienstverhältnis. Eine amtliche Begriffstrennung gibt es dafür nicht.

Zur laufenden Lohnverrechnung gehören in Österreich typischerweise (Quelle: WKO – Lohnverrechnung im Überblick):

  • Laufende Abrechnung im Lohnkonto (Brutto- zu Nettoberechnung)
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Sachbezüge, Zulagen und Zuschläge
  • Arbeitgeberabgaben: Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ) und Kommunalsteuer
  • Beendigungsansprüche wie Abfertigung (alt/neu) und Urlaubsersatzleistung
  • Jahreslohnzettel (Formular L16) an das Finanzamt

Lohnverrechnung Steuerberater oder intern abrechnen?

Vor der Wahl des Anbieters steht oft eine grundsätzlichere Frage: Lohnverrechnung überhaupt auslagern, oder intern mit eigener Software abrechnen? Für die interne Lösung sprechen niedrige Fixkosten bei wenigen, unveränderlichen Gehältern ohne Sonderfälle. Dagegen sprechen die laufenden Pflichten im Hintergrund – etwa die ELDA-Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt, korrekt geführte Dienstgeberabgaben (DB, DZ, Kommunalsteuer) und der jährliche Lohnzettel (L16) ans Finanzamt. Steigt die Mitarbeiterzahl, kommen Sonderfälle wie Fluktuation, Sachbezüge oder Kollektivvertrags-Zulagen dazu (Details im Abschnitt Was beeinflusst den Preis? weiter unten) – und mit ihnen das Fehlerrisiko bei Eigenregie. Einen pauschalen Grenzwert, ab dem sich ein Lohnverrechnung Steuerberater lohnt, gibt es nicht; ausschlaggebend sind eher Abrechnungsart und Sonderfälle als die reine Kopfzahl. Wer ohnehin laufende Buchhaltung auslagert, hängt Lohnverrechnung meist einfach mit an – die Grundsatzfrage klärt unser Beitrag Buchhaltung auslagern oder selbst machen?.

Wer darf Lohnverrechnung anbieten: Steuerberater oder Personalverrechner:in?

Das ist die Frage, die in den meisten Ratgebern übergangen wird – dabei ist sie rechtlich eindeutig geregelt und für die Auswahl wichtig. Lohnverrechnung ist kein exklusives Steuerberater-Monopol. Es gibt zwei rechtlich zulässige Wege:

Steuerberater Personalverrechner:in
RechtsgrundlageWirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG 2017)Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014)
RegisterKammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW)Register der Bilanzbuchhaltungsbehörde
LeistungsumfangLohnverrechnung als Teil einer vollen Steuerberatung (inkl. Bilanzierung, Steuererklärung, Vertretung)Lohn-/Gehaltsverrechnung als eigenständige Dienstleistung, Vertretung in lohnabhängigen Abgabensachen
ArbeitnehmerveranlagungVolle Vertretung möglichNur als Bote, ohne Vertretungsbefugnis

Steuerberater:innen dürfen Lohnverrechnung laut § 2 Abs. 1 Z 2 WTBG 2017 anbieten – das Gesetz zählt die pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) „einschließlich der Lohnverrechnung" ausdrücklich zum Berechtigungsumfang (Quelle: Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, RIS). Parallel dazu gibt es den eigenständigen, reglementierten Beruf der Personalverrechner:innen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Sie dürfen Lohn- und Gehaltsverrechnung als Dienstleistung für Dritte anbieten und in lohnabhängigen Abgabensachen vertreten, bei der Arbeitnehmerveranlagung aber nur „als Bote" auftreten, ohne volle Vertretungsbefugnis (Quelle: WKO – Berechtigungsumfang Personalverrechner:in).

In der Praxis heißt das: Ein Steuerberater bietet Lohnverrechnung meist als Teil eines Gesamtpakets an – sinnvoll, wenn du ohnehin Bilanzierung oder Steuererklärung brauchst. Ein/e Personalverrechner:in ist auf Payroll spezialisiert und dadurch oft günstiger, kann aber bei umfassenderen steuerlichen Fragen nicht weiterhelfen. Stehst du erst vor der Gründung und planst die erste Einstellung, lohnt sich vorab ein Blick in unseren Beitrag Steuerberater für Gründer:innen – dort klärst du, ob Lohnverrechnung gleich mit ins Beratungspaket gehört.

Was kostet Lohnverrechnung beim Steuerberater?

Auch hier gilt wie bei jeder Steuerberater-Leistung in Österreich: Es gibt keinen amtlichen Tarif. Die früheren Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhänder wurden 2007 aufgehoben, Honorare sind seither frei vereinbar (mehr dazu in unserem Beitrag Was kostet ein Steuerberater?). Mehrere unabhängig veröffentlichte Kanzlei-Preislisten zeigen aber eine erkennbare Bandbreite:

Leistung Größenordnung (netto, orientativ)
Laufende Abrechnung pro Dienstnehmer/Monat (Fixgehalt)ca. 15–25 Euro
Laufende Abrechnung bei Stundenlohn/Zulagen-intensiven Branchen (z. B. Bau/BUAK)ca. 25–40 Euro
Ersteinrichtung neuer Dienstnehmer:innenca. 40–100 Euro einmalig
Jahresmeldungen (u. a. Lohnzettel L16)ca. 50–90 Euro pro Fall
Abrechnung nach Stundensatz (Spezial-/Sonderfälle)ca. 55–260 Euro/Stunde je nach Komplexität

Modellrechnung auf Basis mehrerer veröffentlichter Kanzlei-Preislisten (Stand 2026) – kein gesetzlicher Tarif, im Einzelfall frei verhandelbar und abhängig von Mitarbeiterzahl, Branche und Vertragsumfang.

Was beeinflusst den Preis?

  • Anzahl der Dienstnehmer:innen: viele Anbieter gewähren ab einer gewissen Anzahl einen Mengenrabatt pro Kopf.
  • Abrechnungsart: Fixgehalt ist meist günstiger als Stundenlohn, Akkord oder stark schwankende Bezüge.
  • Fluktuation: Ein- und Austritte, Übernahmen und Sonderfälle werden häufig zusätzlich zur laufenden Pauschale verrechnet.
  • Sonderfälle: geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, ausländische Arbeitskräfte, Pfändungen oder Sachbezüge erhöhen den Aufwand.
  • Branchen-Komplexität: Kollektivverträge (KV) mit vielen Zulagen und Zuschlägen – etwa am Bau mit BUAK-Bezug – bedeuten mehr manuellen Prüfaufwand.
  • Digitalisierungsgrad: eine Schnittstelle zur Zeiterfassung oder ein Self-Service-Portal für Mitarbeiter:innen kann den manuellen Aufwand und damit den Preis senken.

Für einzelne Branchen kommen zur reinen Lohnverrechnung noch eigene steuerliche Besonderheiten dazu – etwa bei Ordinationen und Gruppenpraxen mit Personal, siehe Steuerberater für Ärzte & Gesundheitsberufe. Besonders KV-lastig ist auch das Gastgewerbe – mit vielen Zulagen und Zuschlägen nach dem Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, siehe Steuerberater für Gastronomie & Hotellerie.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

  1. Qualifikationsnachweis: Eintragung im KSW-Register bei Steuerberater:innen bzw. im Register der Bilanzbuchhaltungsbehörde bei Personalverrechner:innen.
  2. Kollektivvertrags-Erfahrung: Kennt die Kanzlei den für deine Branche gültigen KV inklusive seiner Zulagen und Zuschläge?
  3. Software und Schnittstellen: Welche Lohnverrechnungssoftware wird eingesetzt (in österreichischen Kanzleien etwa BMD oder RZL verbreitet), und gibt es eine Schnittstelle zu deiner Zeiterfassung?
  4. Reaktionszeit bei Fristen: ELDA-Anmeldungen bei der ÖGK müssen vor Arbeitsantritt erfolgen – wie schnell reagiert die Kanzlei auf kurzfristige Neueinstellungen?
  5. Datenschutz: klare Regeln für den Umgang mit sensiblen Gehalts- und Personaldaten.
  6. Skalierbarkeit: bleibt der Prozess auch handhabbar, wenn dein Team wächst, oder wird dann ohnehin ein Wechsel nötig?
  7. Transparente Preisliste statt einer Pauschale ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung der Einzelposten.

Kanzleien, die diese Spezialisierung führen, findest du über unsere Suche nach Steuerberatern für Lohnverrechnung & Personalwesen – aktuell über 3.100 Kanzleien im Verzeichnis. Bist du mit der Reaktionszeit oder Preistransparenz deiner aktuellen Kanzlei unzufrieden, zeigt dir Steuerberater wechseln, worauf es beim Wechsel ankommt.

Aktuelle Werte & Neuerungen 2026

Für die laufende Lohnverrechnung 2026 sind unter anderem folgende Werte und Änderungen relevant (Quelle: Sozialversicherung.gv.at – Veränderliche Werte 2026):

  • Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro/Monat – erstmals keine Aufwertung gegenüber 2025.
  • Höchstbeitragsgrundlage: 6.930 Euro/Monat, 13.860 Euro für Sonderzahlungen; freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen 8.085 Euro/Monat.
  • Dienstgeberbeitrag (DB): unverändert 3,7 %, Kommunalsteuer unverändert 3 %.
  • Neues L16-Formular ab 1.1.2026: Geld- und Sachbezüge werden getrennt ausgewiesen, mit eigenen Kategorien für Kfz, Wohnraum und sonstige Sachbezüge.
  • Mitarbeiterprämie 2026: für Juli bis Dezember 2026 sind bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem lohnsteuerfrei möglich, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten bleiben aber pflichtig – Details dazu in unserem Beitrag Mitarbeiterprämie 2026.
  • Pendlereuro verdreifacht: steigt 2026 von 2 auf 6 Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke, relevant für das laufende Formular L34 – Details in unserem Beitrag Pendlerpauschale 2026.
  • Kilometergeld unverändert: seit 1.7.2025 weiterhin 0,50 Euro je Pkw-Kilometer, 0,25 Euro für Motorrad oder Fahrrad – für Dienstreisen mit dem Privat-Pkw, nicht für den Arbeitsweg. Details in unserem Beitrag Kilometergeld 2026.

Fazit

Lohnverrechnung ist kein Bereich, den du zwangsläufig deinem ohnehin schon beauftragten Steuerberater überlassen musst – aber auch keiner, bei dem die Rechtsform des Anbieters egal ist. Wer ein Gesamtpaket aus einer Hand will, ist bei einem Steuerberater richtig; wer nur die laufende Abrechnung braucht, findet bei spezialisierten Personalverrechner:innen oft ein günstigeres Angebot. Entscheidend ist in beiden Fällen: nachweisbare Qualifikation, KV-Erfahrung und eine nachvollziehbare Preisliste statt einer schwarzen Kiste.

Passende Kanzleien mit Schwerpunkt Lohnverrechnung & Personalwesen findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder starte mit dem Berater-Matching. Wenn du erst unsicher bist, ob sich Auslagern für dich überhaupt lohnt, hilft dir Buchhaltung auslagern oder selbst machen? bei der Grundsatzentscheidung.

Stand & Methodik: September 2026. Die Rechtsgrundlage (Berechtigungsumfang Steuerberater) stammt aus dem Originaltext des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017), BGBl. I Nr. 137/2017, der Berechtigungsumfang der Personalverrechner:innen von der Wirtschaftskammer Österreich (Bilanzbuchhaltungsbehörde), die SV-Werte 2026 von sozialversicherung.gv.at. Die genannten Preisspannen sind Richtwerte aus mehreren veröffentlichten Kanzlei-Preislisten (Stand 2026), kein gesetzlicher Tarif. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Personalberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss Lohnverrechnung zwingend über einen Steuerberater laufen?

Nein. Lohnverrechnung gehört zwar laut § 2 Abs. 1 Z 2 WTBG 2017 zum gesetzlichen Berechtigungsumfang des Steuerberaters, daneben gibt es aber mit dem/der Personalverrechner:in einen eigenen, nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014) reglementierten Beruf, der die Abrechnung ebenfalls als Dienstleistung für Dritte anbieten darf. Der Unterschied liegt vor allem im Vertretungsumfang: Bei der Arbeitnehmerveranlagung darf ein/e Personalverrechner:in nur als Bote auftreten, ohne volle Vertretungsbefugnis.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnverrechnung und Personalverrechnung?

In der Praxis werden beide Begriffe weitgehend synonym verwendet. Wenn überhaupt unterschieden wird, meint Lohnverrechnung die eigentliche Abrechnung von Brutto zu Netto, während Personalverrechnung den etwas weiteren Rahmen umfasst – Stammdatenpflege, Meldungen und Beratung rund um das Dienstverhältnis. Eine amtliche Begriffstrennung gibt es dafür nicht.

Was kostet Lohnverrechnung beim Steuerberater pro Mitarbeiter?

Einen amtlichen Tarif gibt es nicht – Honorare sind seit Aufhebung der früheren Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhänder 2007 frei verhandelbar. Mehrere unabhängige Kanzlei-Preislisten nennen für die laufende Abrechnung eine Bandbreite von rund 15 bis 40 Euro netto pro Dienstnehmer und Monat, dazu kommen oft Einmalkosten für neue Mitarbeiter (rund 40–100 Euro) und für Jahresmeldungen. Details in unserem Beitrag Was kostet ein Steuerberater?

Ab wann lohnt sich ein Lohnverrechnung Steuerberater statt Eigenregie?

Eine feste Mitarbeitergrenze gibt es nicht. Entscheidend sind weniger die Kopfzahl als Abrechnungsart, Fluktuation und Sonderfälle: Bei wenigen Fixgehältern ohne Besonderheiten lässt sich Lohnverrechnung oft noch selbst abbilden, bei Stundenlohn, hoher Fluktuation, Sachbezügen oder komplexen Kollektivverträgen steigt das Fehlerrisiko in Eigenregie spürbar – und damit der Vorteil einer spezialisierten Kanzlei.

Bis wann muss ein neuer Mitarbeiter angemeldet werden?

Die vollständige ELDA-Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) muss grundsätzlich vor Arbeitsantritt erfolgen. Nur bei einer vorherigen Vor-Ort-Anmeldung darf die vollständige elektronische Meldung binnen 7 Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachgeholt werden – andere Meldewege wie Telefon oder E-Mail gelten dabei nicht als gültige Anmeldung.

Worauf sollte ich bei der Auswahl besonders achten?

Vor allem auf nachweisbare Qualifikation (Eintragung im KSW-Register bei Steuerberater:innen bzw. im Register der Bilanzbuchhaltungsbehörde bei Personalverrechner:innen), Erfahrung mit dem für dich relevanten Kollektivvertrag, eine digitale Schnittstelle zu deiner Zeiterfassung sowie eine transparente, nachvollziehbare Preisliste statt einer Pauschale ohne Aufschlüsselung.

Was macht ein Lohnverrechnung Steuerberater konkret?

Ein Steuerberater, der Lohnverrechnung anbietet, übernimmt die laufende Abrechnung von Brutto zu Netto, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sachbezüge, Arbeitgeberabgaben (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DB, Kommunalsteuer), Beendigungsansprüche wie die Abfertigung sowie den Jahreslohnzettel (Formular L16) ans Finanzamt – meist als Teil eines Gesamtpakets neben Bilanzierung und Steuererklärung.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.