Steuerberater für Gründer: Kosten, Rechtsform & NeuFöG 2026
Für Gründer lohnt sich ein Steuerberater meist schon vor der ersten Firmenbuch-Eintragung, weil Rechtsform, Gründungskosten und Prozesse am Anfang die teuersten Folgefehler verursachen können. Für einfache EPUs beginnt eine Monatspauschale orientativ bei ca. 50 Euro.
Aktualisiert am
28. August 2026
Geo-Fokus
Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
Die Rechtsform (EPU, GmbH oder FlexCo) bestimmt Steuerlast, Haftung und laufende Kosten – und lässt sich später nur teuer ändern.
Seit 2024 braucht eine GmbH nur noch 10.000 Euro Stammkapital; die Körperschaftsteuer liegt bei flachen 23 %.
Das NeuFöG befreit Gründer von mehreren Gebühren und Lohnnebenkosten – aber nur mit rechtzeitigem Formular vor der Gründung.
Gründungs- und Vorgründungskosten sind absetzbar, wenn sie von Anfang an sauber dokumentiert werden.
Ein Gründer-Steuerberater kostet als EPU orientativ ab ca. 50 Euro pro Monat, für eine GmbH ab ca. 300 Euro – abhängig von Belegmenge und Beratungsumfang.
Kurzantwort: Für Gründer lohnt sich ein Steuerberater meist schon vor der Gründung – vor allem bei der Rechtsformwahl. Sie entscheidet über Steuerlast, Haftung und laufende Kosten und lässt sich später nur teuer korrigieren. Wer zusätzlich die Neugründungsförderung (NeuFöG) nutzt und Gründungskosten sauber dokumentiert, spart schon im ersten Jahr oft mehr, als die Beratung kostet. Allgemeine Preisspannen unabhängig von der Gründungsphase findest du in unserem Ratgeber Steuerberater Kosten: Preise, Stundensatz & Buchhaltung.
Warum die Rechtsform die wichtigste Gründer-Entscheidung ist
In Österreich sind für Gründer drei Wege üblich: das Einzelunternehmen (EPU), die Personengesellschaft (OG/KG) und die Kapitalgesellschaft (GmbH oder die neue FlexCo). Der zentrale Unterschied ist steuerlich: Einzelunternehmer und Personengesellschafter versteuern den Gewinn über die progressive Einkommensteuer (Grenzsteuersätze bis 50 %, in der Spitze 55 % erst für Einkommensteile über 1 Mio. Euro), Kapitalgesellschaften zahlen eine flache Körperschaftsteuer von 23 % auf den Gewinn – plus 27,5 % Kapitalertragsteuer erst dann, wenn Gewinn an dich als Gesellschafter ausgeschüttet wird.
| Kriterium | Einzelunternehmen (EPU) | GmbH / FlexCo |
|---|---|---|
| Gewinnbesteuerung | Einkommensteuer, progressiv bis 50 % (55 % über 1 Mio. €) | 23 % Körperschaftsteuer (+ 27,5 % KESt bei Ausschüttung) |
| Startkapital | keines nötig | 10.000 € Stammkapital (mind. 5.000 € bar) |
| Haftung | voll, auch mit Privatvermögen | grundsätzlich auf die Gesellschaft beschränkt |
| Laufender Aufwand | gering (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich) | höher (Bilanz, Firmenbuch, Mindest-KöSt 500 €/Jahr) |
Als Faustregel: Solange der Gewinn niedrig ist, ist das Einzelunternehmen steuerlich meist günstiger – auch wegen des Gewinnfreibetrags, der dir bis 33.000 Euro Gewinn automatisch 15 % (maximal 4.950 Euro) steuerfrei stellt, ganz ohne Investition. Erst wenn Gewinn und Risiko steigen, werden der flache 23-%-Satz und die Haftungsbeschränkung der GmbH attraktiver. Genau diese Schwelle sauber auszurechnen, ist eine der wertvollsten Leistungen eines Gründer-Steuerberaters.
GmbH und FlexCo: Was sich seit 2024 geändert hat
Die GmbH-Gründung ist seit 1. Jänner 2024 deutlich leichter: Das Mindeststammkapital wurde von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt (mindestens 5.000 Euro davon bar einzuzahlen). Gleichzeitig gibt es mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo, auch FlexKapG) eine neue Rechtsform, die vor allem Start-ups die Mitarbeiterbeteiligung und die Übertragung von Anteilen erleichtert – bei gleicher Besteuerung wie die GmbH. Die Mindest-Körperschaftsteuer beträgt für beide 500 Euro pro Jahr, auch ohne Gewinn.
Diese Gründungskosten kannst du absetzen
Viele Ausgaben rund um die Gründung sind steuerlich abzugsfähig – auch solche, die schon vor der offiziellen Anmeldung anfallen (Vorgründungskosten), sofern sie klar betrieblich veranlasst und sauber belegt sind:
- Notar- und Firmenbuchkosten (bei GmbH/FlexCo)
- Steuer-, Rechts- und Gründungsberatung
- Website, Software, IT- und Büroausstattung
- Fachliteratur, Kurse und Gewerbeanmeldung
- Marketing und erste Werbemaßnahmen
Wichtig ist die lückenlose Belegsammlung von Anfang an. Was jetzt nicht dokumentiert wird, lässt sich später kaum nachträglich geltend machen.
NeuFöG: Die Förderung, die viele Gründer übersehen
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit Neugründerinnen und Neugründer von mehreren Abgaben und Gebühren – unter anderem von der Firmenbuch-Eintragungsgebühr sowie von Stempel- und Verwaltungsgebühren. Beschäftigst du Personal, entfallen zusätzlich – je Dienstnehmer für dessen erste zwölf Beschäftigungsmonate – bestimmte Lohnnebenkosten wie der Dienstgeberbeitrag zum FLAF. Allein die Firmenbuch-Eintragung einer GmbH kostet mehrere Hundert Euro (Eingabe- plus Eintragungsgebühr), die über das NeuFöG entfallen; wie hoch die Gesamtersparnis ausfällt, hängt davon ab, ob du Personal beschäftigst oder Immobilien einbringst.
Entscheidend: Das NeuFöG-Formular (Erklärung der Neugründung) muss vor der jeweiligen gebührenpflichtigen Amtshandlung vorliegen – etwa vor der Firmenbuch-Eintragung. Eine nachträgliche Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist grundsätzlich nicht möglich; ein Steuerberater sorgt dafür, dass diese Frist nicht verstreicht.
Steuerliche Pflichten und Fristen im ersten Jahr
Sobald du gegründet hast, kommen laufende Pflichten dazu. Die wichtigsten:
- Umsatzsteuer: Bis 55.000 Euro Jahresumsatz (Grenze seit 2025) kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und ohne Umsatzsteuer fakturieren – dafür ohne Vorsteuerabzug. Darüber wird Umsatzsteuer samt Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) fällig – monatlich oder, bis 100.000 Euro Vorjahresumsatz, vierteljährlich.
- Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer: Das Finanzamt setzt nach dem ersten Bescheid Vorauszahlungen fest, die vierteljährlich zu leisten sind.
- Sozialversicherung (SVS): Selbstständige zahlen an die SVS; in den ersten Kalenderjahren gilt die Mindestbeitragsgrundlage als endgültige Grundlage (Pensionsversicherung 3 Jahre, Krankenversicherung 2 Jahre), danach wird vorläufig nach altem Gewinn vorgeschrieben – die spätere Nachbemessung überrascht viele Gründer, wenn dafür nicht vorgesorgt wurde. Sätze, Grenzen und die genaue Regel im Detail: SVS-Beiträge für Selbstständige.
- Erste Einkommensteuererklärung: Als Selbstständiger reichst du künftig eine Einkommensteuererklärung statt der einfachen Arbeitnehmerveranlagung ein – Ablauf und Fristen dazu in Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen.
Ob und ab wann sich professionelle Unterstützung dafür rechnet, hängt von deiner Situation ab – mehr dazu im Ratgeber Wann brauche ich einen Steuerberater?. Sobald dein Unternehmen wächst, reicht reine Buchhaltung oft nicht mehr aus – dann wird Steuerberatung mit Schwerpunkt Unternehmensberatung & Controlling relevant.
Was ein Gründer-Steuerberater kostet – und worauf du achten solltest
Als frisch gegründetes EPU zahlst du für eine laufende Monatspauschale orientativ ca. 50 bis 150 Euro (netto, komplexere Mandate mehr); für eine neu gegründete GmbH liegt eine gebündelte Pauschale mit Buchhaltung, UVA und Beratung eher bei ca. 300 bis 800 Euro im Monat. Für die einmalige Rechtsform- und Gründungsberatung selbst rechnen viele Kanzleien nach Stundensatz ab. Eine vollständige Aufschlüsselung nach Rechtsform, Buchungszeile und Jahresabschluss – inklusive Buchhalter-Alternative – findest du in unserem Ratgeber Steuerberater Kosten: Preise, Stundensatz & Buchhaltung. Wichtiger als der reine Preis ist aber die Passung zu deiner Gründungsphase. Achte bei der Wahl auf:
- Gründungs- und Branchenerfahrung – jemand, der deine Phase und dein Geschäftsmodell kennt.
- Digitale Prozesse – Belegupload, Online-Buchhaltung und schnelle Erreichbarkeit statt Ordner-Schlepperei.
- Transparente Pakete – klare Leistungen und Preise statt undurchsichtiger Stundensätze.
- Beratung auf Augenhöhe – verständliche Sprache, proaktive Hinweise auf Fristen und Förderungen.
Ob du die laufende Buchhaltung überhaupt auslagerst oder anfangs selbst führst, kannst du im Ratgeber Buchhaltung auslagern oder selbst machen? abwägen. Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt auf Gründungen findest du direkt über unsere Beratersuche für Start-ups & Gründer.
Stand & Methodik: August 2026. Rechtsgrundlagen: Mindeststammkapital von GmbH und Flexibler Kapitalgesellschaft (FlexCo) sowie die Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr (§ 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988) aus dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023, BGBl. I Nr. 179/2023, in Kraft seit 1.1.2024) über RIS; der Gewinnfreibetrag aus § 10 EStG 1988 (Grundfreibetrag 15 % der ersten 33.000 Euro Gewinn, max. 4.950 Euro) nach USP – Gewinnfreibetrag; die Neugründungsförderung aus dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG, BGBl. I Nr. 106/1999 i. d. g. F.) nach WKO – NeuFöG für Neugründer; die Kleinunternehmergrenze aus § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (seit 1.1.2025); die Flexible Kapitalgesellschaft zusätzlich nach WKO – Flexible Kapitalgesellschaft. Genannte Preisspannen sind Richtwerte, kein gesetzlicher Tarif. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Brauche ich schon vor der Gründung einen Steuerberater?
Oft ja. Gerade die Wahl zwischen EPU, OG/KG und GmbH bzw. FlexCo sollte vor der formalen Gründung fallen, weil spätere Korrekturen der Rechtsform teuer werden. Auch das NeuFöG-Formular muss rechtzeitig vorliegen.
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH in Österreich 2026?
Seit 1. Jänner 2024 genügen 10.000 Euro Mindeststammkapital, davon mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt. Dieselben Werte gelten für die neue Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo).
Was bringt mir das NeuFöG als Gründer?
Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit dich von mehreren Gebühren und Abgaben (u. a. Firmenbuch-Eintragung, Stempelgebühren) und – je Angestelltem für dessen erste zwölf Monate – von bestimmten Lohnnebenkosten. Voraussetzung ist das rechtzeitig, vor der jeweiligen Amtshandlung vorgelegte NeuFöG-Formular.
Welche Gründungskosten sind steuerlich absetzbar?
Vor allem Notar, Firmenbuch, Beratung, Software und IT, betriebliche Ausstattung sowie klar betriebsbezogene Vorgründungskosten – vorausgesetzt, sie sind sauber belegt und dokumentiert.
Woran erkenne ich einen guten Steuerberater für Gründer?
An verständlicher Kommunikation, klaren Paketen mit transparenten Preisen, digitalen Prozessen und echter Erfahrung mit Gründungs- und Wachstumsphasen deiner Branche.
Was kostet ein Steuerberater für Gründer?
Als EPU zahlst du für eine Monatspauschale orientativ ca. 50 bis 150 Euro (komplexere Mandate mehr), für eine neu gegründete GmbH orientativ ab ca. 300 Euro. Viele Kanzleien bieten Gründerinnen und Gründern zusätzlich eine einmalige Rechtsform- und Gründungsberatung nach Stundensatz an. Eine vollständige Preisübersicht nach Rechtsform und Leistung findest du in unserem Ratgeber Steuerberater Kosten.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.