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SVS-Beiträge 2026: Mindestbeitrag, Sätze & Nachzahlung

Selbstständige in Österreich zahlen 2026 über die SVS insgesamt 26,83 % ihres Gewinns (Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 %) plus eine pauschale Unfallversicherung von 12,95 € monatlich. Die Mindestbeitragsgrundlage liegt bei 551,10 €/Monat (Mindestbeitrag rund 160,81 €), die Höchstbeitragsgrundlage bei 8.085 €/Monat. Neue Selbständige zahlen anfangs auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage – in der Pensionsversicherung 3, in der Krankenversicherung 2 Kalenderjahre –, danach greift eine vorläufige Vorschreibung auf Basis des drittvorangegangenen Jahres mit späterer Nachbemessung.

Aktualisiert am

3. September 2026

Geo-Fokus

Wien, Graz, Linz + Österreich

SVS-Beiträge für Selbstständige in Österreich — Illustration zu Sozialversicherung und Beitragsgrundlage

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Gesamtbeitragssatz 26,83 % des Gewinns (Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 %) plus eine pauschale Unfallversicherung von 12,95 € im Monat.

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Mindestbeitragsgrundlage 2026: 551,10 €/Monat (Mindestbeitrag rund 160,81 €). Höchstbeitragsgrundlage 2026: 8.085 €/Monat (höchstens rund 2.182,17 €).

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Neue Selbständige zahlen anfangs auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage – in der Pensionsversicherung 3, in der Krankenversicherung nur 2 Kalenderjahre; Nachbelastungen daraus lassen sich auf Antrag über 12 statt 4 Quartale strecken.

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Ab dem vierten Jahr wird vorläufig auf Basis der Einkünfte von vor drei Jahren vorgeschrieben – nach dem aktuellen Einkommensteuerbescheid erfolgt eine Nachbemessung mit möglicher Nachzahlung oder Gutschrift.

Kurzantwort: Über die SVS zahlst du 2026 insgesamt 26,83 % deines Gewinns (Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 %) plus pauschal 12,95 € Unfallversicherung im Monat. Die Mindestbeitragsgrundlage liegt bei 551,10 € (Mindestbeitrag rund 160,81 €/Monat), die Höchstbeitragsgrundlage bei 8.085 €. Neue Selbständige zahlen anfangs auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage – in der Pensionsversicherung 3, in der Krankenversicherung 2 Kalenderjahre –, danach wird vorläufig nach altem Gewinn vorgeschrieben und später anhand des echten Einkommensteuerbescheids nachbemessen – daher die gefürchtete SVS-Nachzahlung.

Was ist die SVS – und wer ist pflichtversichert?

Die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) ist der gesetzliche Pflichtversicherungsträger für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Pflichtversichert sind zwei Gruppen: Gewerbetreibende mit aufrechter Gewerbeberechtigung (WKO-Mitgliedschaft) sowie Neue Selbständige – Personen ohne Gewerbeschein, deren Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb die jährliche Versicherungsgrenze übersteigen, etwa Vortragende, Kunstschaffende oder IT-Freelancer auf Werkvertragsbasis. Für eine passende Kanzlei, die dich bei GSVG-Fragen begleitet, hilft dir unsere Beratersuche für Österreich.

Beitragssätze 2026 im Überblick

Die SVS-Beiträge setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Drei davon sind ein Prozentsatz der Beitragsgrundlage, die Unfallversicherung ist ein fixer Monatsbetrag:

Versicherungszweig Satz 2026
Pensionsversicherung (PV)18,5 % der Beitragsgrundlage
Krankenversicherung (KV)6,8 % der Beitragsgrundlage
Selbständigenvorsorge1,53 % der Beitragsgrundlage
Unfallversicherung (UV)12,95 € pauschal pro Monat

PV, KV und Selbständigenvorsorge zusammen ergeben 26,83 % der Beitragsgrundlage. Die Selbständigenvorsorge fließt in eine Vorsorgekasse und wirkt wie eine Abfertigung – anders als PV und KV wird sie später nicht nachbemessen (siehe unten).

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage 2026

Nach oben und unten ist die Beitragsgrundlage gedeckelt – unabhängig vom tatsächlichen Gewinn:

Beitragsgrundlage/Monat Beitragsgrundlage/Jahr Gesamtbeitrag/Monat (26,83 % + UV)
Mindestbeitragsgrundlage551,10 €6.613,20 €rund 160,81 €
Höchstbeitragsgrundlage8.085,00 €97.020,00 €rund 2.182,17 €

Liegt dein Gewinn unter der Mindestbeitragsgrundlage, zahlst du trotzdem den Mindestbeitrag – ein wichtiger Fixkostenposten gerade in einem schwachen Geschäftsjahr. Liegt er über der Höchstbeitragsgrundlage, steigen die Beiträge ab diesem Punkt nicht weiter.

Neue Selbständige: die Sonderregel für die ersten Jahre

Wer neu gründet, hat noch keine SVS-Beitragshistorie, an der sich eine vorläufige Beitragsgrundlage orientieren könnte. Deshalb gilt für Neue Selbständige und Gewerbetreibende gleichermaßen: Die Mindestbeitragsgrundlage ist zugleich die endgültige Beitragsgrundlage – für die Pensionsversicherung in den ersten drei Kalenderjahren, für die Krankenversicherung nur in den ersten zwei Kalenderjahren – unabhängig davon, ob der tatsächliche Gewinn darüber oder darunter liegt. Das schützt vor bösen Überraschungen in der Gründungsphase, kann aber auch bedeuten, dass du bei sehr niedrigem oder noch gar keinem Gewinn trotzdem den vollen Mindestbeitrag zahlst. Ab dem dritten Kalenderjahr wird die Krankenversicherung dann bereits regulär nachbemessen (siehe unten).

Kommt es dennoch zu einer Nachbelastung aus dieser Zeit – etwa weil rückwirkend ein höherer Wert festgestellt wird –, kannst du auf Antrag eine Ratenzahlung über 12 Quartale der drei folgenden Kalenderjahre nutzen, statt die Nachzahlung wie sonst üblich binnen 4 Quartalen im Folgejahr zu begleichen. Wer in dieser Phase zusätzlich Betriebsausgaben pauschal statt über Belege absetzen will, findet die passenden Sätze in unserem Ratgeber Kleinunternehmerpauschalierung.

Ab dem vierten Jahr: vorläufige Vorschreibung und Nachbemessung

Ab dem vierten Erwerbsjahr ändert sich die Berechnung grundlegend: Die vorläufige Beitragsgrundlage richtet sich nach der (mit einem Aktualisierungsfaktor valorisierten) Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres – für 2026 sind das die Einkünfte von 2023. Liegt für das drittvorangegangene Jahr kein Wert vor, greift wieder die Mindestbeitragsgrundlage.

Sobald der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Geschäftsjahr vorliegt, ermittelt die SVS die endgültige Beitragsgrundlage: die versicherungspflichtigen Einkünfte laut Bescheid zuzüglich der im selben Jahr bereits vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. War dein tatsächlicher Gewinn höher als die vorläufige Grundlage, entsteht eine Nachzahlung – war er niedriger, eine Gutschrift. Diese Nachbemessung ist der Grund für die vielzitierte „SVS-Nachzahlung", die oft erst zwei Jahre nach dem eigentlichen Geschäftsjahr fällig wird. Ab dem dritten Erwerbsjahr wird dabei auch die Krankenversicherung nachbemessen; die Selbständigenvorsorge bleibt davon ausgenommen, da sie nicht gewinnabhängig nachberechnet wird. Fällige Nachbelastungen werden auf die vier Quartale des Folgejahres der Feststellung aufgeteilt.

Wer diese Systematik in der Liquiditätsplanung übersieht, wird von der Nachzahlung regelmäßig kalt erwischt – ein Grund, warum viele Selbstständige einen Teil eines guten Geschäftsjahres bewusst für die spätere SVS-Nachzahlung zurücklegen.

Was ein Steuerberater bei der SVS übernimmt

Eine laufende Steuerberatung plant die zu erwartende SVS-Nachzahlung in die Liquiditätsplanung ein, prüft, ob eine freiwillige Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage sinnvoll ist, und berücksichtigt die SVS-Beiträge korrekt als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung. Was laufende Steuerberatung für Gründer und EPUs üblicherweise kostet, zeigt unser Ratgeber Was kostet ein Steuerberater? Eine passende Kanzlei für die Gründungsphase findest du in unserem Ratgeber Steuerberater für Gründer oder direkt über unsere Beratersuche.

Fazit

Die SVS-Beiträge folgen einer klaren Formel – 26,83 % des Gewinns plus pauschale Unfallversicherung, gedeckelt zwischen Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage –, aber die zeitliche Verzögerung zwischen vorläufiger Vorschreibung und Nachbemessung überrascht viele Selbstständige. Wer die Sonderregel für Neue Selbständige in den ersten Kalenderjahren und die spätere Nachbemessung von Anfang an in die Finanzplanung einbezieht, vermeidet die klassische Liquiditätsfalle der Nachzahlung. Eine passende Kanzlei für die laufende Begleitung findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder starte mit dem Berater-Matching.

Stand & Methodik: September 2026. Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage 2026 sowie die Berechnung der vorläufigen und endgültigen Beitragsgrundlage stammen von der Wirtschaftskammer Österreich und der WKO-Übersicht zur Beitragsgrundlage. Die Sonderregel für Neue Selbständige in den ersten Kalenderjahren (3 Jahre Pensions-, 2 Jahre Krankenversicherung) sowie die Ratenzahlungsmöglichkeit für Nachbelastungen stammen von der SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Rechtsgrundlage ist das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Diese Angaben sind orientierend und ersetzen keine individuelle Beratung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie hoch sind die SVS-Beiträge 2026?

Insgesamt 26,83 % der Beitragsgrundlage: 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbständigenvorsorge. Dazu kommt eine pauschale Unfallversicherung von 12,95 € im Monat, unabhängig vom Gewinn. Bei der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 € ergibt das einen monatlichen Gesamtbeitrag von rund 160,81 €.

Was ist die Mindestbeitragsgrundlage bei der SVS?

551,10 € im Monat (6.613,20 € im Jahr) für 2026. Liegt dein tatsächlicher Gewinn darunter, zahlst du trotzdem mindestens diesen Betrag – die Beitragsgrundlage kann nicht unter die Mindestgrenze fallen. Am oberen Ende begrenzt die Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 € im Monat die Beiträge nach oben, egal wie hoch der Gewinn tatsächlich ist.

Wie funktioniert die SVS für Neue Selbständige in den ersten Jahren?

Die Mindestbeitragsgrundlage gilt für die Pensionsversicherung in den ersten 3 Kalenderjahren als endgültige Beitragsgrundlage, für die Krankenversicherung nur in den ersten 2 Kalenderjahren – jeweils unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Ab dem 3. Kalenderjahr wird die Krankenversicherung bereits regulär nachbemessen. Fällt aus dieser Zeit eine Nachbelastung an, kannst du auf Antrag statt der üblichen 4 Quartale des Folgejahres 12 Quartale der drei folgenden Jahre zur Zahlung nutzen.

Warum bekomme ich eine SVS-Nachzahlung?

Die SVS schreibt laufend nur vorläufige Beiträge vor – ab dem vierten Erwerbsjahr auf Basis der (valorisierten) Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt, wird die endgültige Beitragsgrundlage aus dem tatsächlichen Gewinn zuzüglich der bereits vorgeschriebenen PV- und KV-Beiträge ermittelt. War der tatsächliche Gewinn höher als die vorläufige Grundlage, entsteht eine Nachzahlung; war er niedriger, eine Gutschrift. Die Selbständigenvorsorge wird dabei nicht nachbemessen.

Was zählt zur SVS-Beitragsgrundlage?

Die versicherungspflichtigen Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid zuzüglich der im jeweiligen Jahr bereits vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. Das ist ein häufiger Rechenfehler in Eigenkalkulationen: Die SVS-Beiträge selbst erhöhen die Bemessungsgrundlage für die SVS-Beiträge, statt sie zu mindern.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.