Geringwertige Wirtschaftsgüter Österreich 2026: 1.000 €
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 Euro pro Wirtschaftsgut nicht übersteigen (§ 13 EStG 1988, seit 1.1.2023 unverändert; davor 800 Euro 2020–2022, 400 Euro bis 2019). Statt sie über die Nutzungsdauer abzuschreiben, dürfen sie sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden – bei Bilanzierern im Jahr der Anschaffung, bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern im Jahr der Zahlung. Die Grenze gilt netto für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, brutto inklusive Umsatzsteuer für nicht vorsteuerabzugsberechtigte wie umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Deutschland hat mit 800 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG) eine eigene, niedrigere Grenze – beide Rechtsordnungen sollte man nicht vermischen.
Aktualisiert am
31. August 2026
Geo-Fokus
Wien, Graz, Linz + Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
Die GWG-Grenze liegt seit 1. Jänner 2023 unverändert bei 1.000 Euro pro Wirtschaftsgut (§ 13 EStG 1988) – davor 800 Euro (2020–2022) und 400 Euro (bis 2019).
Die Grenze gilt netto für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, brutto inklusive Umsatzsteuer für nicht vorsteuerabzugsberechtigte wie umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.
GWG dürfen sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden statt über die Nutzungsdauer verteilt – bei Bilanzierern im Jahr der Anschaffung, bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern im Jahr der Zahlung.
Mehrteilige Wirtschaftsgüter zählen als Einheit, wenn sie nach wirtschaftlichem Zweck oder Verkehrsauffassung zusammengehören – dann greift die Grenze für das Gesamtstück, nicht für jeden Einzelteil.
Deutschland hat mit 800 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG) eine eigene, niedrigere GWG-Grenze – bei der Online-Recherche nicht mit der österreichischen Regelung vermischen.
Kurzantwort: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Anschaffungen bis 1.000 Euro, die du sofort zur Gänze als Betriebsausgabe absetzen darfst statt über Jahre abzuschreiben. Die Grenze gilt netto, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, sonst brutto. Sie gilt seit 2023 unverändert und unterscheidet sich von der deutschen Regelung (800 Euro) – dieser Ratgeber zeigt, was genau dazuzählt und wie du es richtig verbuchst.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
§ 13 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 erlaubt es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegüter sofort und zur Gänze als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn diese Kosten für das einzelne Wirtschaftsgut einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen. Der Normalfall wäre die Absetzung für Abnutzung (AfA): Ein Anlagegut wird über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben, ein Laptop mit vier Jahren Nutzungsdauer also über vier Jahre. Bei einem GWG entfällt diese Verteilung – die volle Anschaffung mindert den Gewinn schon im Jahr der Anschaffung. Größere Investitionen über der GWG-Grenze zählen dafür oft als begünstigtes Wirtschaftsgut für den Gewinnfreibetrag – die beiden Regelungen schließen sich gegenseitig aus, ein GWG kann nicht zusätzlich für den investitionsbedingten Freibetrag genutzt werden.
Wie hoch ist die GWG-Grenze – und wie hat sie sich entwickelt?
Die aktuelle Grenze liegt bei 1.000 Euro pro Wirtschaftsgut und gilt unverändert seit Wirtschaftsjahren, die ab dem 1. Jänner 2023 beginnen. Wer online noch ältere Werte findet, arbeitet mit veralteten Zahlen:
| Zeitraum | GWG-Grenze |
|---|---|
| bis 31.12.2019 | 400 € |
| 1.1.2020 – 31.12.2022 | 800 € |
| seit 1.1.2023 | 1.000 € |
Die aktuelle Anhebung auf 1.000 Euro kam mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (BGBl. I Nr. 10/2022). Für 2024, 2025 oder 2026 gibt es keine weitere Änderung – der Wert von 1.000 Euro ist nach wie vor aktuell.
Netto oder brutto? Die häufigste Verwechslung
Ob die 1.000-Euro-Grenze netto oder brutto zu verstehen ist, hängt davon ab, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist:
- Vorsteuerabzugsberechtigt: Die Grenze gilt netto, also ohne Umsatzsteuer. Ob du diese Berechtigung hast, hängt eng mit deiner Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zusammen.
- Nicht vorsteuerabzugsberechtigt – etwa als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Regelbesteuerungsoption: Die Grenze gilt brutto, also inklusive Umsatzsteuer. Nutzt du zusätzlich die Kleinunternehmerpauschalierung, spielt die GWG-Grenze für dich ohnehin eine kleinere Rolle: Betriebsausgaben sind dort größtenteils pauschal abgegolten, Einzelbelege für Anschaffungen brauchst du dafür kaum noch.
Achtung bei der Online-Recherche: Deutschland hat eine andere Grenze
Bei der Suche nach „GWG-Grenze" landest du schnell auf deutschen Ergebnissen – dort gilt eine eigene, niedrigere Regelung: Nach § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes (dEStG) liegt die GWG-Grenze in Deutschland bei 800 Euro, nicht bei 1.000 Euro. Für einen österreichischen Betrieb zählt ausschließlich die österreichische Regel nach § 13 EStG 1988 – die beiden Rechtsordnungen sollte man hier nicht vermischen.
Was zählt als ein einzelnes Wirtschaftsgut?
Die Grenze gilt je Wirtschaftsgut, nicht je Rechnung. Dabei bestimmt das Gesetz eine Einheitsregel: „Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, sind als Einheit aufzufassen, wenn sie nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden." Ein Möbelstück, das du als ein zusammengehöriges Ganzes kaufst und nutzt, zählt damit als ein Wirtschaftsgut – auch wenn es in mehreren Einzelteilen geliefert und montiert wird. Kaufst du dagegen zwei eigenständig nutzbare Gegenstände, etwa einen Aktenschrank und separat dazu einen Bürostuhl, sind das zwei getrennte Wirtschaftsgüter, selbst wenn beide für denselben Raum bestimmt sind. In Zweifelsfällen lohnt sich vorab ein Blick mit dem Steuerberater, da hier viel von der konkreten Verkehrsauffassung im Einzelfall abhängt.
Wie bucht man ein GWG – und braucht es ein Anlagenverzeichnis?
Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, muss grundsätzlich ein Anlageverzeichnis führen (§ 7 Abs. 3 EStG) – mit Anschaffungstag, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und der jährlichen Abschreibung. Bei einem voll abgesetzten GWG bleibt nach dem Jahr der Anschaffung aber kein Restbuchwert mehr übrig, der fortzuschreiben wäre. In der Praxis wird ein GWG deshalb meist unmittelbar als laufender Aufwand gebucht, ohne es Jahr für Jahr im Anlagenverzeichnis mitzuführen. Wie genau du das in deiner Buchhaltung abbildest, klärst du am besten direkt mit deinem Steuerberater oder deiner Kanzlei.
Gilt die Regel für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer gleichermaßen?
Ja, § 13 EStG gilt für beide Gewinnermittlungsarten – nur der Zeitpunkt der Absetzung unterscheidet sich. Bilanzierer setzen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ab. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner nach § 4 Abs. 3 EStG stellt das Gesetz ausdrücklich klar: Der Betrag kann im Jahr der Verausgabung voll abgesetzt werden – also dann, wenn du tatsächlich bezahlst, nicht wenn die Rechnung ausgestellt wird. Wie sich das in deinen Jahresabschluss einfügt, hängt von deiner konkreten Gewinnermittlungsart ab.
Fazit
1.000 Euro, netto oder brutto je nach Vorsteuerabzug, sofort zur Gänze absetzbar statt über Jahre verteilt – das ist der Kern der GWG-Regelung nach § 13 EStG. Die Grenze steht seit 2023 fest und unterscheidet sich bewusst von der deutschen Regelung. Für Einzelfälle wie mehrteilige Anschaffungen oder die genaue Verbuchung lohnt sich der Blick in die laufende Buchhaltung mit einem Steuerberater – was das kostet, zeigt unser Ratgeber Was kostet ein Steuerberater? Eine passende Kanzlei findest du über unsere Beratersuche für Österreich.
Stand & Methodik: August 2026. Rechtsgrundlage: § 13 EStG 1988 (Gesetzestext bei RIS, gültig ab 1.1.2023), § 7 Abs. 3 EStG 1988 (Anlageverzeichnis). Grenze, Netto-/Brutto-Regel und amtliche Beispiele von der USP – Unternehmensserviceportal (Stand 1.1.2026), zusätzlich bestätigt von der Wirtschaftskammer Österreich. Deutscher Vergleichswert nach § 6 Abs. 2 dEStG von gesetze-im-internet.de. Diese Angaben sind orientierend und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie hoch ist die GWG-Grenze in Österreich 2026?
1.000 Euro pro Wirtschaftsgut. Der Wert gilt unverändert seit 1. Jänner 2023 (§ 13 EStG 1988) – davor lag die Grenze bei 800 Euro (2020 bis 2022) und zuvor bei 400 Euro.
Gilt die 1.000-Euro-Grenze netto oder brutto?
Das hängt vom Vorsteuerabzug ab: Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, zählt der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt – etwa als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer –, gilt die Grenze brutto, also inklusive Umsatzsteuer.
Was passiert steuerlich mit einem GWG?
Statt es über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben (AfA), darfst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort zur Gänze als Betriebsausgabe absetzen. Bilanzierer setzen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ab, Einnahmen-Ausgaben-Rechner im Jahr der Zahlung (Abflussprinzip).
Ist die GWG-Grenze in Österreich und Deutschland gleich?
Nein. In Deutschland liegt die GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG bei 800 Euro – niedriger als die österreichischen 1.000 Euro. Bei der Suche nach „GWG-Grenze" landest du leicht auf deutschen Quellen mit dem falschen Wert für Österreich.
Welche Anschaffungen sind typische Beispiele für GWG?
Amtlich genannt werden etwa ein Drucker um 1.000 Euro, ein Organizer um 300 Euro oder ein Scanner um 250 Euro (jeweils Nettopreise). Generell fällt typische, günstigere Büro- und Betriebsausstattung darunter, solange der Einzelpreis die Grenze nicht übersteigt.
Muss ich ein GWG ins Anlagenverzeichnis eintragen?
Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen grundsätzlich ein Anlageverzeichnis führen (§ 7 Abs. 3 EStG). Da ein voll abgesetztes GWG aber keinen Restbuchwert mehr hat, der fortzuführen wäre, wird es in der Praxis meist direkt als Aufwand gebucht, ohne es laufend im Anlagenverzeichnis mitzuführen – kläre den genauen Ablauf am besten mit deinem Steuerberater oder deiner Buchhaltung.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.