Grunderwerbsteuer Österreich 2026: Höhe, Berechnung & Ausnahmen
Die Grunderwerbsteuer in Österreich beträgt beim entgeltlichen Erwerb (Kauf) 3,5 % der Gegenleistung. Bei unentgeltlichem Erwerb – Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung – gilt stattdessen ein Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 Euro Grundstückswert, 2 % für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 % für den darüberliegenden Teil (§ 7 GrEStG 1987). Für Betriebsübertragungen gibt es einen Freibetrag von bis zu 900.000 Euro Grundstückswert (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987), zusätzlich bis zu 75.000 Euro nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (§ 5a NeuFöG). Hofübergaben im Familienverband werden mit 2 % vom Einheitswert begünstigt besteuert. Bemessungsgrundlage ist beim Kauf die Gegenleistung, sonst der Grundstückswert nach Pauschalwertmodell, Immobilienpreisspiegel oder Sachverständigengutachten.
Aktualisiert am
12. Oktober 2026
Geo-Fokus
Wien, Graz, Linz + Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
Beim Kauf einer Immobilie (entgeltlicher Erwerb) beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung, meist also des Kaufpreises.
Bei unentgeltlichem Erwerb – Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung – gilt ein Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 Euro Grundstückswert, 2 % für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 % darüber (§ 7 GrEStG).
Für Betriebsübertragungen gibt es einen Freibetrag von bis zu 900.000 Euro Grundstückswert, zusätzlich bis zu 75.000 Euro nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) – beide Freibeträge sind in der Regel kombinierbar.
Hofübergaben im Familienverband werden begünstigt besteuert: 2 % vom Einheitswert statt vom (meist höheren) Grundstückswert.
Kurzantwort: Die Grunderwerbsteuer beträgt beim Kauf einer Immobilie in Österreich 3,5 % der Gegenleistung (meist der Kaufpreis). Bei unentgeltlichem Erwerb – etwa durch Erbschaft oder Schenkung – gilt stattdessen ein Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 Euro, 2 % für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 % darüber. Für Betriebsübertragungen und Hofübergaben im Familienverband gelten eigene Freibeträge bzw. ein ermäßigter Satz.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt in erster Linie davon ab, wie du die Immobilie erwirbst – nicht nur davon, wie viel sie wert ist. Österreich unterscheidet dabei zwischen dem entgeltlichen Erwerb (Kauf) und dem unentgeltlichen Erwerb (Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung):
| Erwerbsart | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Kauf (entgeltlicher Erwerb) | 3,5 % | Gegenleistung (Kaufpreis) |
| Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung (unentgeltlich) – bis 250.000 Euro | 0,5 % | Grundstückswert |
| Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung (unentgeltlich) – nächste 150.000 Euro | 2 % | Grundstückswert |
| Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung (unentgeltlich) – darüberliegender Teil | 3,5 % | Grundstückswert |
| Hofübergabe im Familienverband | 2 % | Einheitswert |
Der Stufentarif für unentgeltlichen Erwerb gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad – ein Erbanfall ist immer unentgeltlich, eine Schenkung dann, wenn eine allfällige Gegenleistung höchstens 30 % des Grundstückswerts beträgt; bei nahen Angehörigen im Sinn des § 26a GGG ist sie unabhängig von der Gegenleistung immer unentgeltlich.
Grunderwerbsteuer berechnen: zwei Modellrechnungen
Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Berücksichtigung von Freibeträgen – sie zeigen nur den Unterschied zwischen den beiden Tarifsystemen.
Beispiel Kauf: Du kaufst eine Wohnung um 300.000 Euro. Grunderwerbsteuer: 300.000 Euro × 3,5 % = 10.500 Euro.
Beispiel Erbschaft: Du erbst eine Immobilie mit einem Grundstückswert von 300.000 Euro. Grunderwerbsteuer nach Stufentarif: 250.000 Euro × 0,5 % (1.250 Euro) plus 50.000 Euro × 2 % (1.000 Euro) = 2.250 Euro. Erst ab einem Grundstückswert von mehr als 400.000 Euro würde auch der 3,5-%-Satz für den darüberliegenden Teil greifen.
Was ist die Bemessungsgrundlage – Gegenleistung oder Grundstückswert?
Beim Kauf ist die Bemessungsgrundlage einfach: die vereinbarte Gegenleistung, in der Regel der Kaufpreis. Bei unentgeltlichem Erwerb gibt es keinen Kaufpreis, daher wird stattdessen der Grundstückswert ermittelt. Dafür stehen drei Methoden zur Verfügung:
- das Pauschalwertmodell (Formel aus Grundwert und Gebäudewert),
- der Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer mit einem Abschlag,
- ein Sachverständigengutachten, wenn der damit nachgewiesene gemeine Wert niedriger ausfällt als bei den beiden anderen Methoden.
Welche Methode am Ende die günstigste ist, hängt von der konkreten Immobilie ab – hier lohnt sich oft der Blick eines Steuerberaters, bevor die Grunderwerbsteuer-Erklärung abgegeben wird.
Ausnahmen und Freibeträge
Zwei Freibeträge betreffen vor allem Betriebsübertragungen und lassen sich in der Regel miteinander kombinieren:
- Betriebsübertragungs-Freibetrag: bis zu 900.000 Euro Grundstückswert, wenn die übergebende Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wegen körperlicher oder geistiger Behinderung erwerbsunfähig ist (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG).
- NeuFöG-Freibetrag: zusätzlich bis zu 75.000 Euro nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (§ 5a NeuFöG), wenn die übernehmende Person sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat (mit Bestätigung der Wirtschaftskammer, Formular NeuFö 3). Wird der Betrieb innerhalb von 5 Jahren weiterübertragen, aufgegeben oder betriebsfremd genutzt, fällt die Begünstigung rückwirkend weg.
Daneben gilt für Hofübergaben im Familienverband eine eigene Begünstigung: Statt vom Grundstückswert wird die Grunderwerbsteuer vom (meist deutlich niedrigeren) Einheitswert berechnet, und zwar mit 2 %.
Grunderwerbsteuer bei Erbschaft und Schenkung
Eine eigene Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr – die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif für unentgeltlichen Erwerb bleibt davon aber unberührt und fällt bei geerbten oder geschenkten Immobilien weiterhin an. Zusätzlich kann je nach Wert eine Anzeigepflicht für die Schenkung selbst bestehen. Wie das im Detail zusammenspielt – inklusive Immobilienertragsteuer beim späteren Verkauf –, zeigt der Ratgeber Erbschaft & Schenkung: Steuerberater-Aufgaben, Kosten.
Wann lohnt sich Steuerberatung bei der Grunderwerbsteuer?
Bei einem einfachen Kauf zu einem klaren Preis ist die Grunderwerbsteuer meist unkompliziert – Notar oder Rechtsanwalt kümmern sich im Rahmen der Vertragsabwicklung ohnehin um die steuerlichen Formalitäten. Komplexer wird es bei unentgeltlichem Erwerb: Dort entscheidet die richtige Wahl der Bewertungsmethode für den Grundstückswert und die Prüfung möglicher Freibeträge oft über eine spürbar andere Steuerlast. Läuft der Erwerb über eine laufende Vermietung oder einen späteren Verkauf weiter, kommen zusätzliche Themen wie Immobilienertragsteuer und Gebäude-AfA dazu – mehr dazu in Steuerberater für Immobilien & Vermietung. Was laufende oder punktuelle Beratung kostet, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Steuerberater?; ob sich das für deine Situation überhaupt lohnt, klärt Wann brauche ich einen Steuerberater?. Passende Kanzleien findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.
Fazit
Die Grunderwerbsteuer ist keine einheitliche Abgabe mit einem Satz, sondern unterscheidet sich stark danach, wie eine Immobilie den Eigentümer wechselt: 3,5 % beim Kauf, ein Stufentarif bei Erbschaft und Schenkung, und eigene Freibeträge bzw. ein ermäßigter Satz bei Betriebsübertragungen und Hofübergaben. Wer vor einem Erwerb die richtige Einordnung und – bei unentgeltlichem Erwerb – die günstigste Bewertungsmethode kennt, vermeidet unnötig hohe Steuerlast.
Stand & Methodik: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 4 und § 7 GrEStG 1987 (Grunderwerbsteuer, Satz und Stufentarif für unentgeltlichen Erwerb), § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 (Betriebsübertragungs-Freibetrag), § 5a NeuFöG (Grunderwerbsteuer-Freibetrag bei Betriebsübertragung) über RIS; Einordnung von Grundstückswert-Ermittlung und Betriebsübertragungs-Freibeträgen zusätzlich nach Wirtschaftskammer Österreich und dem BMF. Genannte Werte sind Richtwerte auf Basis der zitierten Quellen, kein gesetzlicher Tarif. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?
Das hängt davon ab, wie du die Immobilie erwirbst. Beim Kauf (entgeltlicher Erwerb) beträgt der Satz einheitlich 3,5 % der Gegenleistung, meist des Kaufpreises. Bei unentgeltlichem Erwerb – also Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung – gilt stattdessen ein Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 % bis 250.000 Euro, 2 % für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 % für den darüberliegenden Teil (§ 7 GrEStG 1987).
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Beim Kauf multiplizierst du die Gegenleistung mit 3,5 %: Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das 10.500 Euro Grunderwerbsteuer. Bei unentgeltlichem Erwerb wendest du den Stufentarif auf den Grundstückswert an: Bei 300.000 Euro Grundstückswert fallen 0,5 % auf die ersten 250.000 Euro (1.250 Euro) und 2 % auf die restlichen 50.000 Euro (1.000 Euro) an, zusammen also 2.250 Euro. Beide Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Berücksichtigung von Freibeträgen.
Was ist der Unterschied zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb?
Ein Erbanfall gilt immer als unentgeltlicher Erwerb. Eine Schenkung gilt als unentgeltlich, wenn eine allfällige Gegenleistung höchstens 30 % des Grundstückswerts beträgt – bei nahen Angehörigen im Sinn des § 26a GGG ist sie unabhängig von der Gegenleistung immer unentgeltlich. Für den unentgeltlichen Erwerb gilt der Stufentarif, für den entgeltlichen Erwerb (Kauf) der einheitliche Satz von 3,5 %.
Wie wird der Grundstückswert ermittelt?
Für den Grundstückswert gibt es drei zulässige Ermittlungsmethoden: das Pauschalwertmodell (Formel aus Grundwert und Gebäudewert), den Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer mit einem Abschlag, oder ein Sachverständigengutachten, wenn der damit nachgewiesene gemeine Wert niedriger ausfällt als die beiden anderen Methoden.
Gibt es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer?
Ja, vor allem bei Betriebsübertragungen. Übergibst du einen Betrieb, etwa an die nächste Generation, gibt es einen Freibetrag von bis zu 900.000 Euro Grundstückswert, wenn die übergebende Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wegen körperlicher oder geistiger Behinderung erwerbsunfähig ist (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG). Zusätzlich gibt es einen eigenen Freibetrag von bis zu 75.000 Euro nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (§ 5a NeuFöG), wenn die übernehmende Person sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Dafür braucht es die Bestätigung der Wirtschaftskammer (Formular NeuFö 3). Wird der Betrieb innerhalb von 5 Jahren weiterübertragen, aufgegeben oder betriebsfremd genutzt, fällt die Begünstigung rückwirkend weg. Beide Freibeträge lassen sich laut BMF-Richtlinie in der Regel kombinieren.
Fällt bei einer Hofübergabe auch Grunderwerbsteuer an?
Ja, aber begünstigt: Bei einer Hofübergabe im Familienverband wird die Grunderwerbsteuer nicht vom Grundstückswert, sondern vom (meist deutlich niedrigeren) Einheitswert berechnet, und zwar mit 2 %.
Zahle ich bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie auch Grunderwerbsteuer?
Ja. Erbschaft und Schenkung lösen in Österreich keine eigene Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr aus, dafür aber Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif für unentgeltlichen Erwerb. Details dazu, inklusive Anzeigepflicht und Immobilienertragsteuer beim späteren Verkauf, findest du im Ratgeber <a href="/ratgeber/erbschaft-schenkung-steuerberater" class="font-semibold text-primary hover:text-primary-dark">Erbschaft & Schenkung: Steuerberater-Aufgaben, Kosten</a>.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.