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Grundsteuer Österreich: Berechnung, Einheitswert & Hebesatz

Die Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Gemeindeabgabe auf Grundbesitz in Österreich. Sie wird berechnet, indem das Finanzamt aus dem vom Finanzamt festgestellten Einheitswert einen Grundsteuermessbetrag ableitet, den die Gemeinde anschließend mit ihrem selbst festgelegten Hebesatz vervielfacht. Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für sonstigen Grundbesitz wie Gebäude und Baugrund. Weil der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist, fällt die tatsächliche Jahressteuer je nach Standort unterschiedlich aus. Von der einmaligen Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf unterscheidet sich die Grundsteuer dadurch, dass sie laufend auf den Besitz, nicht auf den Erwerb, erhoben wird.

Aktualisiert am

26. Oktober 2026

Geo-Fokus

Wien, Graz, Linz + Österreich

Illustration zum Ratgeber Grundsteuer Österreich: Berechnung, Einheitswert & Hebesatz

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindeabgabe auf Grundbesitz – anders als die einmalige Grunderwerbsteuer beim Kauf fällt sie laufend, jedes Jahr, an.

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Berechnet wird sie, indem das Finanzamt aus dem Einheitswert einen Grundsteuermessbetrag ableitet und die Gemeinde diesen Betrag mit ihrem selbst festgelegten Hebesatz multipliziert.

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Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundsteuer B sonstigen Grundbesitz wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke.

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Weil die Gemeinde den Hebesatz selbst festlegt, kann die tatsächliche Jahressteuer für vergleichbare Objekte von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen.

Kurzantwort: Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindeabgabe auf Grundbesitz in Österreich. Berechnet wird sie, indem das Finanzamt aus dem Einheitswert einen Grundsteuermessbetrag ableitet und die Gemeinde diesen Betrag mit ihrem selbst festgelegten Hebesatz multipliziert. Anders als die einmalige Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf fällt die Grundsteuer laufend, jedes Jahr, an.

Was ist die Grundsteuer und wer zahlt sie?

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Gemeindeabgaben in Österreich: Sie knüpft an den Besitz von Grundstücken, Gebäuden und land- oder forstwirtschaftlichen Flächen an – unabhängig davon, ob diese selbst bewohnt, vermietet oder ungenutzt sind. Zahlungspflichtig ist in aller Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer zum jeweiligen Stichtag; bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten an Mieterinnen und Mieter weiterverrechnet werden.

Grundsteuer A und Grundsteuer B: der Unterschied

Österreich unterscheidet zwei Arten der Grundsteuer, die sich nach der Art des Grundbesitzes richten:

  • Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliches Vermögen – also landwirtschaftliche Flächen, Wald und die dazugehörigen Hofstellen.
  • Grundsteuer B betrifft den sonstigen Grundbesitz: Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke und unbebaute Baugrundstücke.

Für beide Arten gilt derselbe Rechenweg – Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Hebesatz –, nur die Grundlage für die Feststellung des Einheitswerts unterscheidet sich. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) stammt der aktuelle Einheitswert aus der Hauptfeststellung zum Stichtag 1.1.2023 (Quelle: BMF – Hauptfeststellung LuF 2023). Bei sonstigem Grundbesitz (Grundsteuer B) liegt die zugrunde gelegte Bewertung historisch weiter zurück und deshalb oft deutlich unter dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie – ein Grund, warum die Grundsteuer in der Praxis meist nur einen kleinen Bruchteil dessen ausmacht, was eine Steuer auf den tatsächlichen Marktwert ergeben würde.

Wie wird die Grundsteuer berechnet? Einheitswert, Messbetrag, Hebesatz

Die Berechnung läuft über drei Größen, die nacheinander ineinandergreifen:

  • Einheitswert: ein vom Finanzamt festgestellter Bewertungsmaßstab für das Grundstück, der eigenen Bewertungsregeln folgt und in aller Regel nicht dem Verkehrswert entspricht.
  • Grundsteuermessbetrag: eine Rechengröße, die das Finanzamt aus dem Einheitswert ableitet und per Bescheid feststellt.
  • Hebesatz: ein Prozentsatz, den jede Gemeinde für ihr Gebiet selbst beschließt und mit dem sie den Grundsteuermessbetrag vervielfacht.

Das Ergebnis dieser Vervielfachung ist die tatsächliche jährliche Grundsteuer, die die Gemeinde vorschreibt. Weil der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen kann, zahlen zwei Eigentümer mit demselben Einheitswert je nach Standort unterschiedlich viel Grundsteuer.

Grundsteuer berechnen: was die Höhe bestimmt

Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ergibt sich erst im letzten Rechenschritt: Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz vervielfacht. Je höher der Einheitswert und je höher der Hebesatz, desto höher die jährliche Grundsteuer – beide Faktoren wirken multiplikativ zusammen. Die tatsächliche Steuermesszahl und der tatsächliche Hebesatz hängen vom Einzelfall und der jeweiligen Gemeinde ab und stehen im konkreten Grundsteuer- bzw. Messbetragsbescheid.

Wer legt den Hebesatz fest?

Den Hebesatz beschließt die jeweilige Gemeinde für ihr eigenes Gebiet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – er ist damit kommunalpolitisch gestaltbar und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Viele Gemeinden nutzen den aus ihrer Sicht wirtschaftlich sinnvollen Spielraum weitgehend aus, weil die Grundsteuer zu den wenigen Abgaben zählt, deren Höhe sie selbst bestimmen können. Wie hoch der Hebesatz konkret in deiner Gemeinde ausfällt, erfährst du im Grundsteuerbescheid oder direkt bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat.

Gibt es Befreiungen von der Grundsteuer?

Für bestimmte Liegenschaften kann es Befreiungen von der Grundsteuer geben – etwa für Grundbesitz, der unmittelbar für öffentliche, kirchliche, karitative oder diplomatische Zwecke genutzt wird. Ob eine konkrete Liegenschaft darunterfällt, prüft im Einzelfall die Gemeinde anhand des jeweiligen Nutzungszwecks. Private Wohnimmobilien und vermietete Objekte fallen in aller Regel nicht unter eine solche Befreiung.

Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer: nicht verwechseln

Rund um Immobilien gibt es in Österreich mehrere unterschiedliche Steuern und Abgaben, die häufig verwechselt werden:

  • Grundsteuer: laufende, jährliche Gemeindeabgabe auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden.
  • Grunderwerbsteuer: fällt einmalig beim Erwerb einer Immobilie an, etwa beim Kauf, bei Erbschaft oder Schenkung.
  • Immobilienertragsteuer: fällt einmalig beim Verkauf einer Immobilie auf den dabei erzielten Gewinn an.

Alle drei können bei einer einzigen Immobilie im Laufe der Zeit nacheinander anfallen – beim Erwerb die Grunderwerbsteuer, während der Haltedauer jährlich die Grundsteuer, und beim späteren Verkauf gegebenenfalls die Immobilienertragsteuer. Wer zwischen diesen Abgaben unsicher ist, findet die jeweiligen Details in unseren eigenen Ratgebern dazu.

Wann lohnt sich steuerliche Beratung rund um die Grundsteuer?

Die laufende Grundsteuer selbst ist meist unkompliziert: Der Bescheid kommt von der Gemeinde, eine aktive Gestaltungsmöglichkeit gibt es für Privatpersonen kaum. Anders sieht es aus, wenn ein Einheitswert erstmals festgestellt oder neu bewertet werden muss – etwa nach einem Neubau, einer Nutzungsänderung oder bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – oder wenn Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer im Zusammenhang mit einer Vermietung, einer Hofübergabe oder einem Verkauf zusammenspielen. Mehr zur steuerlichen Seite von Vermietung findest du im Ratgeber Steuerberater für Immobilien & Vermietung, zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ratgeber Steuerberater für Land- & Forstwirtschaft. Was Steuerberatung in Österreich grundsätzlich kostet, zeigt Was kostet ein Steuerberater? Passende Kanzleien findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.

Fazit

Die Grundsteuer ist eine laufende Gemeindeabgabe auf Grundbesitz, keine einmalige Steuer wie die Grunderwerbsteuer beim Kauf oder die Immobilienertragsteuer beim Verkauf. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Einheitswert, dem daraus abgeleiteten Grundsteuermessbetrag und dem von der jeweiligen Gemeinde selbst festgelegten Hebesatz – und ist damit je nach Standort unterschiedlich hoch. Wer die Begriffe Einheitswert, Messbetrag und Hebesatz einmal verstanden hat, kann den eigenen Grundsteuerbescheid auch ohne Fachwissen nachvollziehen.

Stand & Methodik: Oktober 2026. Allgemeine Erläuterung des Berechnungswegs (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Hebesatz) und der Hauptfeststellung des Einheitswerts für land- und forstwirtschaftliches Vermögen laut BMF bzw. BMF – Hauptfeststellung LuF 2023; Gesamtgesetz-Übersicht zu Bundesnormen über RIS. Das Rechenbeispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung mit angenommenen Werten, kein amtlicher Tarif. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was ist die Grundsteuer und wer muss sie zahlen?

Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindeabgabe auf Grundbesitz – also auf Grundstücke, Gebäude und land- oder forstwirtschaftliche Flächen. Zahlungspflichtig ist grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer; bei Mietobjekten wird sie häufig im Rahmen der Betriebskosten an Mieterinnen und Mieter weiterverrechnet.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Das Finanzamt leitet aus dem Einheitswert des Grundstücks einen Grundsteuermessbetrag ab und stellt ihn per Bescheid fest. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag anschließend mit ihrem selbst festgelegten Hebesatz – das Ergebnis ist die jährliche Grundsteuer. Je höher Einheitswert und Hebesatz ausfallen, desto höher die jährliche Grundsteuer, weil beide Faktoren multiplikativ zusammenwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundsteuer B den sonstigen Grundbesitz wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke. Der Rechenweg über Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Hebesatz ist bei beiden gleich, nur die Bewertungsgrundlage für den Einheitswert unterscheidet sich.

Wer legt den Hebesatz fest?

Den Hebesatz beschließt jede Gemeinde für ihr eigenes Gebiet selbst, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Deshalb kann die tatsächliche Grundsteuer für vergleichbare Objekte je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen – wie hoch er konkret ist, steht im Grundsteuer- bzw. Messbetragsbescheid oder ist bei der Gemeinde direkt zu erfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?

Die Grundsteuer ist eine laufende, jährliche Abgabe auf den Besitz einer Immobilie. Die Grunderwerbsteuer fällt dagegen nur einmalig beim Erwerb an, etwa beim Kauf, bei Erbschaft oder Schenkung. Details dazu findest du im Ratgeber <a href="/ratgeber/grunderwerbsteuer-oesterreich" class="font-semibold text-primary hover:text-primary-dark">Grunderwerbsteuer Österreich</a>.

Gibt es Befreiungen von der Grundsteuer?

Ja, für bestimmte Liegenschaften, die unmittelbar öffentlichen, kirchlichen, karitativen oder diplomatischen Zwecken dienen. Private Wohnimmobilien und vermietete Objekte fallen in aller Regel nicht unter eine solche Befreiung – ob ein Einzelfall betroffen ist, prüft die zuständige Gemeinde.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.