Homeoffice-Pauschale Österreich 2026: 3 € pro Tag, max. 300 € – und 2027 fällt sie weg
Die Homeoffice-Pauschale (offiziell Telearbeitspauschale) beträgt 2026 in Österreich 3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens für 100 Tage, also maximal 300 Euro im Jahr. Zahlt der Arbeitgeber sie steuerfrei aus, ist nichts weiter zu tun; zahlt er weniger, kann die Differenz in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten angesetzt werden. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) werden das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale der Selbständigen abgeschafft; für 2026 gilt die Regelung unverändert.
Aktualisiert am
4. Oktober 2026
Geo-Fokus
Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
Die Homeoffice-Pauschale (Telearbeitspauschale) beträgt 2026 3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens für 100 Tage – also maximal 300 Euro im Jahr.
Zahlt dein Arbeitgeber sie steuerfrei aus, musst du nichts tun; zahlt er weniger, setzt du die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung an.
Als Telearbeitstag zählt nur ein Tag, an dem du die gesamte berufliche Tätigkeit außerhalb des Unternehmens erledigst – ein halber Tag mit Büroanwesenheit zählt nicht.
Die Pauschale gilt nur für Arbeitnehmer:innen, nicht für Selbständige; Selbständige hatten stattdessen das Arbeitsplatzpauschale.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) schafft das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale ab 2027 ab – für 2026 und die Arbeitnehmerveranlagung 2026 gilt die Regel unverändert.
Kurz & bündig
Die Homeoffice-Pauschale (offiziell: Telearbeitspauschale) beträgt 2026 3 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens für 100 Tage – also maximal 300 Euro im Jahr. Sie gilt nur für Arbeitnehmer:innen. Ab 2027 wird sie abgeschafft (BGBl. I Nr. 62/2026). Für 2026 kannst du sie noch nutzen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Wer im Homeoffice arbeitet, bekommt für jeden Telearbeitstag eine Pauschale von 3 Euro, für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr. Der Höchstbetrag liegt damit bei 300 Euro. Die Pauschale deckt die laufenden Mehrkosten wie Strom und Heizung ab, du musst dafür keine Belege sammeln (Quelle: BMF).
| Punkt | 2026 |
|---|---|
| Betrag pro Tag | 3 Euro |
| Maximale Tage | 100 pro Jahr |
| Jahreshöchstbetrag | 300 Euro |
| Für wen | Arbeitnehmer:innen mit Telearbeit |
So bekommst du die Pauschale: Arbeitgeber oder Arbeitnehmerveranlagung
Es gibt zwei Wege, die sich ergänzen:
- Der Arbeitgeber zahlt sie aus: Bis 3 Euro pro Tag und 100 Tage bleibt die Auszahlung steuerfrei. Du musst dann nichts weiter tun.
- Der Arbeitgeber zahlt weniger oder nichts: Die Differenz bis zum Höchstbetrag kannst du als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Laut oesterreich.gv.at funktioniert das automatisch, wenn der Arbeitgeber deine Telearbeitstage im Lohnzettel meldet und du kein Arbeitszimmer geltend machst.
Voraussetzung ist eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung mit dem Arbeitgeber. Als Ort der Telearbeit zählen auch die Wohnung von Angehörigen oder ein Coworking-Space.
Was zählt als Homeoffice-Tag?
Nur ein Tag, an dem du die gesamte berufliche Tätigkeit außerhalb des Unternehmens erbringst, zählt. Wer vormittags im Büro ist und nachmittags zu Hause arbeitet, bekommt für diesen Tag keine Pauschale. Zwei typische Fehler: Halbe Homeoffice-Tage mitzuzählen und die Pauschale zusammen mit einem Arbeitszimmer anzusetzen.
Mit der Pendlerpauschale hat die Homeoffice-Pauschale nichts zu tun: Sie richtet sich nach den tatsächlichen Fahrten zur Arbeit im jeweiligen Monat. Für Dienstreisen mit dem Privatauto gilt das Kilometergeld.
Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop: was du 2026 zusätzlich absetzen kannst
- Ergonomisches Mobiliar: Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung sind für 2026 bis 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzbar, wenn du mindestens 26 Tage im Homeoffice arbeitest und der Arbeitgeber nichts ersetzt hat. Ältere Hinweise auf 150 Euro beziehen sich auf frühere Jahre.
- Digitale Arbeitsmittel: Laptop, Monitor oder Internet sind Werbungskosten, soweit der Arbeitgeber sie nicht bereitstellt. Sie werden um Telearbeitspauschale und Differenzwerbungskosten gekürzt – du kannst dieselben Kosten also nicht doppelt ansetzen.
Was gilt für Selbständige?
Die Telearbeitspauschale gilt nur für Arbeitnehmer:innen. Selbständige hatten bisher das Arbeitsplatzpauschale, das mit derselben Gesetzesänderung abgeschafft wird. Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Wie Betriebsausgaben sauber verbucht werden, zeigt unser Ratgeber Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Wird die Homeoffice-Pauschale abgeschafft? Was ab 2027 gilt
Ja. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026, kundgemacht im Juli 2026) werden das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale „aus budgetären Gründen abgeschafft", wie oesterreich.gv.at festhält. Fachmedien nennen den Wegfall ab dem Kalenderjahr 2027; vom Arbeitgeber gezahlte Pauschalen wären dann nicht mehr steuerfrei.
- Für 2026 gilt alles oben Beschriebene unverändert – auch in der Arbeitnehmerveranlagung, die du für 2026 später einreichst.
- Ab 2027 kannst du keine Pauschale mehr erwarten. Prüfe, ob dein Arbeitgeber sie bisher freiwillig zahlt und ob er das fortführt.
- Wie Ergonomie-Möbel und digitale Arbeitsmittel ab 2027 genau behandelt werden, haben wir im Gesetzestext noch nicht abschließend geprüft. Sprich dazu mit deiner Lohnverrechnung oder einer Kanzlei – etwa über unsere Übersicht zu Lohnverrechnung und Personalwesen.
Fazit
2026 ist das letzte Jahr, in dem du die Homeoffice-Pauschale mit bis zu 300 Euro nutzen kannst. Prüfe, ob dein Arbeitgeber alle Telearbeitstage gemeldet hat, und hole fehlende Beträge in der Arbeitnehmerveranlagung nach.
Stand & Methodik: Oktober 2026. Quellen: BMF (Telearbeitspauschale), oesterreich.gv.at (Telearbeit und Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026), WKO. Der Gesetzestext zur Abschaffung wurde über die Zusammenfassung auf oesterreich.gv.at geprüft. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens für 100 Tage im Jahr, also maximal 300 Euro. Das gilt für 2026 unverändert.
Wird die Homeoffice-Pauschale abgeschafft?
Ja. Laut oesterreich.gv.at werden das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale aus budgetären Gründen abgeschafft (Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026). Fachquellen nennen den Wegfall ab dem Kalenderjahr 2027. Für 2026 bleibt die Pauschale anwendbar; die Arbeitnehmerveranlagung für 2026 kannst du noch mit ihr machen.
Wie bekomme ich die Homeoffice-Pauschale?
Zahlt dein Arbeitgeber sie aus, ist sie bis 3 Euro pro Tag und 100 Tage steuerfrei. Zahlt er weniger oder nichts, wird die Differenz bis zum Höchstbetrag in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten berücksichtigt – automatisch, wenn der Arbeitgeber die Telearbeitstage im Lohnzettel meldet. Voraussetzung ist eine Telearbeitsvereinbarung.
Was zählt als Homeoffice-Tag?
Nur ein Tag, an dem du deine gesamte berufliche Tätigkeit außerhalb des Betriebs erledigst. Ein Tag, an dem du auch im Büro bist, zählt nicht. Als Ort gelten auch die Wohnung von Angehörigen und Coworking-Spaces.
Bekommen Selbständige die Homeoffice-Pauschale?
Nein, die Telearbeitspauschale gilt nur für Arbeitnehmer:innen. Selbständige konnten bisher das Arbeitsplatzpauschale nutzen, das ebenfalls abgeschafft wird. Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet.
Kann ich Schreibtisch und Bürostuhl absetzen?
Für 2026 ja: Ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) ist bis 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzbar, wenn du an mindestens 26 Tagen im Homeoffice arbeitest und der Arbeitgeber nichts ersetzt hat. Wie das ab 2027 genau geregelt ist, haben wir im Gesetzestext noch nicht abschließend geprüft – kläre das für 2027 mit deiner Lohnverrechnung oder Kanzlei ab.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.