Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Österreich 2026: Excel-Vorlage & Anleitung
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, § 4 Abs. 3 EStG 1988) ist die vereinfachte Gewinnermittlung, bei der nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich zu- oder abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Der Gewinn ist die Differenz aus beiden. Anwenden darf sie, wer nicht buchführungspflichtig ist: Doppelte Buchhaltung ist verpflichtend, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 700.000 Euro übersteigt, bei mehr als 1.000.000 Euro schon ab dem Folgejahr; freie Berufe sind nicht buchführungspflichtig, Kapitalgesellschaften immer. Pflichtaufzeichnungen sind die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, für Gewerbetreibende das Wareneingangsbuch, das Anlagenverzeichnis, bei Beschäftigten Lohnkonten und – wo nötig – die Registrierkasse. Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.
Aktualisiert am
30. September 2026
Geo-Fokus
Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zählt, wann Geld tatsächlich fließt – nicht das Rechnungsdatum. Der Gewinn ist die Summe der Betriebseinnahmen minus die Summe der Betriebsausgaben.
Sie ist erlaubt, solange keine Buchführungspflicht besteht: Doppelte Buchhaltung wird Pflicht, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 Euro liegt oder in einem Jahr über 1.000.000 Euro; freie Berufe sind ausgenommen, Kapitalgesellschaften immer buchführungspflichtig.
Pflicht sind die Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben mit Belegen, das Wareneingangsbuch (Gewerbetreibende), das Anlagenverzeichnis, Lohnkonten bei Beschäftigten und die Registrierkasse, wo sie vorgeschrieben ist. Eine Inventur ist nicht nötig.
Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro netto (geringwertige Wirtschaftsgüter) setzt du im Jahr der Anschaffung sofort ab, teurere Anlagegüter verteilst du über die Nutzungsdauer (AfA).
Unsere kostenlose Excel-Vorlage enthält Journal, Monatsauswertung mit USt-Zahllast, Anlagenverzeichnis mit AfA-Berechnung und Wareneingangsbuch – ohne Anmeldung zum Download.
Kurzantwort: Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige in Österreich (§ 4 Abs. 3 EStG 1988): Du erfasst nur Einnahmen und Ausgaben, die im Jahr tatsächlich zu- oder abgeflossen sind, der Gewinn ist die Differenz. Erlaubt ist sie, solange keine Buchführungspflicht besteht – also bis 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. 1.000.000 Euro in einem Jahr. Unten findest du eine kostenlose Excel-Vorlage zum Download.
Kostenlose Excel-Vorlage: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2026
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Excel-Vorlage herunterladen (.xlsx)Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Bei der E/A-Rechnung ermittelst du deinen Gewinn ohne Bilanz: Es zählen nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die im Kalenderjahr bar oder über ein Bankkonto tatsächlich zugeflossen bzw. abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Eine Rechnung, die du im Dezember schreibst, aber erst im Jänner bezahlt bekommst, gehört damit ins nächste Jahr. Am Jahresende ergibt sich der Gewinn oder Verlust als Differenz aus der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben.
Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip gibt es bei Anschaffungen: Für Anlagegüter setzt du nicht den Kaufpreis, sondern die jährliche Abschreibung ab (siehe unten). Bei Grundstücken und bestimmten Edelmetallen (Gold, Silber, Platin, Palladium, sofern sie nicht unmittelbar weiterverarbeitet werden) sind die Anschaffungskosten erst beim Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen absetzbar.
Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden?
Die E/A-Rechnung darf anwenden, wer nach dem Unternehmensgesetzbuch nicht buchführungspflichtig ist und nicht freiwillig Bücher führt. Die Grenzen (§ 189 UGB):
| Situation | Folge |
|---|---|
| Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils über 700.000 Euro | Doppelte Buchhaltung Pflicht, ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr |
| Umsatz über 1.000.000 Euro | Doppelte Buchhaltung Pflicht, schon ab dem Folgejahr |
| Freie Berufe (z. B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen) | Keine Buchführungspflicht |
| Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), GmbH & Co KG | Immer buchführungspflichtig – E/A-Rechnung nicht möglich |
In die Umsatzgrenze zählen Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen abzüglich Erlösschmälerungen wie Rabatt oder Skonto. Bleibst du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter den Grenzen, endet die Buchführungspflicht mit Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres. Wie sich die einfache Buchhaltung gegenüber der Auslagerung schlägt, zeigt der Vergleich Buchhaltung auslagern oder selbst machen.
Welche Aufzeichnungen sind Pflicht?
- Einnahmen und Ausgaben: Jede Eintragung braucht einen Beleg, auf den du im Journal verweist. Bareinnahmen und -ausgaben hältst du täglich fest (Kassabuch).
- Wareneingangsbuch: Pflicht für Gewerbetreibende, die Waren, Rohstoffe oder Zutaten zum Weiterverkauf oder Verarbeiten einkaufen. Es enthält laufende Nummer, Tag des Wareneingangs oder der Rechnung, Name und Anschrift des Lieferanten, Bezeichnung der Ware, den Preis (brutto und netto) und den Hinweis auf den Beleg.
- Anlagenverzeichnis: Es weist die jährliche Abschreibung nach und muss spätestens bei Abgabe der Steuererklärung ordnungsgemäß vorliegen.
- Lohnkonten: für jede:n Arbeitnehmer:in, falls du Personal beschäftigst.
- Registrierkasse: wo Registrierkassenpflicht besteht – Grenzen und Ausnahmen im Ratgeber Registrierkassenpflicht Österreich.
Eine Inventur zum Jahresende brauchst du nicht; auch der Warenbestand muss nicht ermittelt werden.
Die Excel-Vorlage: Aufbau und Anwendung
Die Vorlage folgt dem Muster der Wirtschaftskammer und besteht aus fünf Blättern:
| Blatt | Was du dort machst |
|---|---|
| Anleitung | Kurzanleitung, Regeln und Grenzen der Vorlage |
| Auswertung | Jahr eintragen; zeigt je Monat Einnahmen, Ausgaben, Überschuss, Umsatzsteuer, Vorsteuer und die Zahllast, dazu den Jahresgewinn |
| Journal | Jede Zahlung eintragen: Datum, Beleg-Nr., Beschreibung, Art (Einnahme/Ausgabe), Kategorie, Bruttobetrag, Steuersatz – Netto und Steuer rechnet die Vorlage selbst |
| Anlagenverzeichnis | Anlagegüter über 1.000 Euro netto mit Anschaffungsdatum, Kosten und Nutzungsdauer; berechnet AfA und Restbuchwert |
| Wareneingangsbuch | Wareneinkäufe mit Lieferant, Bezeichnung, Betrag, Vorsteuer und Beleg-Nr. |
So gehst du vor: Trage im Blatt „Auswertung“ das Jahr ein. Erfasse dann jede Zahlung im Journal – als Datum gilt der Tag des Geldflusses. Wählst du bei einem Anlagegut die Kategorie „Anlagenkauf“, zählt es nicht als sofortige Ausgabe; du trägst es zusätzlich im Anlagenverzeichnis ein, und die Abschreibung fließt automatisch in die Gewinnermittlung. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer wählen als Steuersatz 0 %.
Die Vorlage bildet die Nettomethode ab: Einnahmen und Ausgaben werden ohne Umsatzsteuer verbucht, die Zahllast ist keine Betriebsausgabe. Das ist laut Wirtschaftskammer die in der Praxis am häufigsten angewendete Methode. Die Umsatzsteuer-Spalten helfen dir bei der Umsatzsteuervoranmeldung, ersetzen sie aber nicht.
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Anschaffungen: sofort absetzen oder abschreiben?
Abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten 1.000 Euro nicht übersteigen (bis Veranlagung 2022: 800 Euro), kannst du im Jahr der Anschaffung zur Gänze als Betriebsausgabe absetzen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist das eine Nettogrenze, sonst gilt sie brutto inklusive Umsatzsteuer. Teurere Güter trägst du ins Anlagenverzeichnis ein und schreibst sie linear über die Nutzungsdauer ab. Nach dem WKO-Muster gilt im Anschaffungsjahr bei Kauf in der ersten Jahreshälfte die volle, sonst die halbe Jahres-AfA. Zwei Beispiele aus dem Muster:
| Anschaffung | Nutzungsdauer | Abschreibung im ersten Jahr |
|---|---|---|
| PC um 900 Euro netto, gekauft am 1.2.2026 | 3 Jahre | 900 : 3 = 300 Euro |
| Büroeinrichtung um 1.500 Euro netto, gekauft am 8.10.2026 | 5 Jahre | 1.500 : 5 : 2 = 150 Euro (Halbjahresabschreibung) |
Für bestimmte Investitionen kann alternativ eine degressive AfA von 30 % gewählt werden, für Gebäude gelten Sonderregeln – das bildet die Vorlage bewusst nicht ab.
Kleinunternehmer: Pauschale statt Einzelaufzeichnung
Kleinunternehmer können ab 2025 mit einem Jahresumsatz bis zu 55.000 Euro im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung den Gewinn auch pauschal ermitteln. Wie das funktioniert und für wen es sich lohnt, steht im Ratgeber Kleinunternehmerpauschalierung.
Aufbewahrung: 7 Jahre
Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege und alle Grundaufzeichnungen musst du sieben Jahre aufbewahren. Die Frist läuft ab Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen gemacht wurden bzw. auf das sich der Beleg bezieht. Belege nur einzuscannen und auf einem USB-Stick zu sichern genügt laut Wirtschaftskammer nicht, weil die Unveränderbarkeit nicht gewährleistet ist. Mehr dazu in Aufbewahrungspflicht Österreich.
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Die Vorlage bringt Ordnung in die Zahlen, ersetzt aber keine Beratung. Auch Verluste, etwa aus der Startphase, kannst du als Einnahmen-Ausgaben-Rechner:in in spätere Jahre mitnehmen – wie der Verlustvortrag funktioniert, steht in einem eigenen Ratgeber. Sinnvoll wird Unterstützung, wenn du Personal einstellst, Waren einkaufst, Anlagen anschaffst oder dich der Umsatzgrenze von 700.000 Euro näherst – dann steht der Wechsel zur doppelten Buchhaltung an. Was eine laufende Betreuung kostet, zeigt Was kostet ein Steuerberater?. Passende Kanzleien findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.
Stand & Methodik: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 3 EStG 1988 und § 189 UGB. Angaben nach der WKO-Broschüre „Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“ (Mai 2026) und dem Unternehmensserviceportal (USP) – Buchführungspflicht. Die Excel-Vorlage ist eine Arbeitshilfe nach diesem Muster, keine amtliche Vorlage; sie und dieser Beitrag sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), bei dem nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich bar oder über ein Bankkonto zu- bzw. abgeflossen sind. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich am Jahresende als Differenz aus beiden Summen.
Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden?
Wer nach dem Unternehmensgesetzbuch nicht zur Buchführung verpflichtet ist und nicht freiwillig Bücher führt. Buchführungspflichtig wird, wer mit einer Tätigkeit aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (ausgenommen freie Berufe) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mehr als 700.000 Euro Umsatz erzielt; bei mehr als 1.000.000 Euro in einem Jahr schon ab dem Folgejahr. Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG sind immer buchführungspflichtig.
Brauche ich ein Wareneingangsbuch?
Gewerbliche Unternehmer, die ihren Gewinn mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, müssen für steuerliche Zwecke ein Wareneingangsbuch führen. Darin stehen alle Waren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, die du zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung erwirbst. Reine Dienstleister ohne Wareneinkauf haben meist nichts einzutragen.
Muss ich bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Inventur machen?
Nein. Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind nicht verpflichtet, zum Jahresende eine Inventur durchzuführen; der Warenbestand am Jahresende muss nicht ermittelt werden.
Netto- oder Bruttomethode – was ist üblich?
Bei der Nettomethode werden alle Einnahmen und Ausgaben ohne Umsatzsteuer verbucht, die Zahllast ist keine Betriebsausgabe. Bei der Bruttomethode wird inklusive Umsatzsteuer gebucht, das führt fast immer zu Periodenverschiebungen. Laut Wirtschaftskammer ist die Nettomethode gebräuchlicher und wird in der Praxis am häufigsten angewendet; unsere Vorlage arbeitet nach der Nettomethode.
Bis zu welchem Betrag kann ich Anschaffungen sofort absetzen?
Abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten 1.000 Euro nicht übersteigen (bis Veranlagung 2022: 800 Euro), kannst du im Jahr der Anschaffung zur Gänze als Betriebsausgabe absetzen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer gilt die Grenze netto, sonst brutto inklusive Umsatzsteuer. Teurere Güter gehören ins Anlagenverzeichnis und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Wie lange muss ich Belege und Aufzeichnungen aufbewahren?
Sieben Jahre. Die Frist läuft ab Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen gemacht wurden bzw. auf das sich der Beleg bezieht. Nur Belege einzuscannen und auf einem USB-Stick zu sichern genügt laut Wirtschaftskammer nicht, weil die Unveränderbarkeit nicht gewährleistet ist.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.