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Registrierkassenpflicht Österreich 2026: Ab wann, Ausnahmen, Strafen

Die Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO) gilt in Österreich, wenn ein Betrieb einen Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und zugleich Barumsätze von mehr als 7.500 Euro pro Jahr erzielt – beide Grenzen müssen überschritten sein. Als Barumsatz zählt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort. Unabhängig davon gilt die Belegerteilungspflicht ab dem ersten Barumsatz. Ausnahmen bestehen unter anderem für Umsätze im Freien bis 45.000 Euro netto pro Jahr (Kalte-Hände-Regelung, seit 1. Jänner 2026, davor 30.000 Euro), für bestimmte Automaten und für Online-Umsätze ohne Barzahlung. Wer die Kassenpflicht missachtet, riskiert eine Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis 5.000 Euro; Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.

Aktualisiert am

30. September 2026

Geo-Fokus

Österreich

Registrierkassenpflicht in Österreich — Illustration zu Registrierkasse, Kassenbeleg und Umsatzgrenzen

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Registrierkassenpflicht besteht, wenn dein Betrieb mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsätze im Jahr hat – beide Grenzen müssen überschritten sein.

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Als Barumsatz zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen vor Ort, Barschecks und eingelöste Gutscheine.

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Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz – auch dann, wenn du keine Registrierkasse brauchst.

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Umsätze im Freien (Kalte-Hände-Regelung) sind seit 1. Jänner 2026 bis 45.000 Euro netto pro Jahr von der Kassenpflicht ausgenommen, vorher lag die Grenze bei 30.000 Euro.

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Wer keine Kasse verwendet, obwohl er müsste, riskiert eine Geldstrafe bis 5.000 Euro; Belege und Aufzeichnungen sind sieben Jahre aufzubewahren.

Kurzantwort: Registrierkassenpflicht besteht in Österreich, wenn dein Betrieb mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz und zugleich mehr als 7.500 Euro Barumsätze im Jahr hat (§ 131b BAO). Beide Grenzen müssen überschritten sein. Eine Belegpflicht gilt dagegen ab dem ersten Barumsatz – auch ohne Kasse. Die wichtigste Ausnahme, die Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien, liegt seit 1. Jänner 2026 bei 45.000 Euro netto statt bisher 30.000 Euro.

Wann brauchst du eine Registrierkasse?

Die Pflicht hängt von zwei Grenzen ab, die gleichzeitig überschritten sein müssen. Gemeint ist immer der einzelne Betrieb:

KriteriumGrenze
Jahresumsatz je Betriebmehr als 15.000 Euro
Barumsätze des Betriebs im Jahrmehr als 7.500 Euro

Wer nur eine der beiden Grenzen überschreitet – etwa 40.000 Euro Umsatz, aber fast alles per Überweisung –, braucht keine Registrierkasse. Als Barumsatz zählt allerdings mehr als Bargeld: Auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort, Barschecks sowie eingelöste Gutscheine und Bons gelten als Barumsatz.

Zeitpunkt: Ab dem erstmaligen Überschreiten der Grenzen musst du mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ein geeignetes Kassensystem haben. Der Voranmeldungszeitraum ist das Monat oder Quartal deiner Umsatzsteuervoranmeldung. Du hast also nach dem Überschreiten noch einige Monate Vorlaufzeit, die Kasse muss aber rechtzeitig angeschafft und in Betrieb genommen sein.

Belegerteilungspflicht: gilt auch ohne Registrierkasse

Unabhängig von der Kassenpflicht muss jedes Unternehmen bei Barzahlungen (§ 132a BAO) einen Beleg erstellen und der Kundschaft zur Verfügung stellen – ab dem ersten Barumsatz. Das gilt auch dann, wenn du unter den Grenzen bleibst und keine Kasse brauchst. Eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung des Belegs musst du sieben Jahre aufbewahren, siehe Aufbewahrungspflicht Österreich.

Der Beleg muss diese Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des leistenden bzw. liefernden Unternehmens
  • fortlaufende Nummer
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
  • Betrag der Barzahlung

Bei Kassen mit technischer Sicherheitseinrichtung kommen Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit, der nach Steuersätzen getrennte Betrag sowie ein maschinenlesbarer Code (QR-Code) hinzu. Ein Kassenbon erfüllt außerdem in der Regel die Anforderungen einer Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro brutto. Welche Angaben eine reguläre Rechnung braucht, steht in Rechnung schreiben in Österreich.

Was muss eine Registrierkasse können?

Seit 1. April 2017 muss jede Registrierkasse über einen Manipulationsschutz in Form einer technischen Sicherheitseinrichtung verfügen. Sie signiert die Barumsätze und bringt auf jedem Beleg einen maschinenlesbaren Code mit dem Signaturwert an. Der Jahresbeleg, den die Kasse jedes Jahr erstellt, ist bis spätestens 15. Februar des Folgejahres mit der kostenlosen Belegcheck-App des Finanzministeriums (Android und iOS) zu kontrollieren. Die Kasse selbst wird in FinanzOnline registriert. Welches Kassensystem passt und wie du es einrichtest, klärt am zuverlässigsten dein Steuerberater oder der Kassenhersteller.

Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht

AusnahmeVoraussetzung
Kalte-Hände-Regelung (Umsätze im Freien)Jahresumsatz bis 45.000 Euro netto (bis 2025: 30.000 Euro); Umsätze von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten
Almhütten, Schutzhütten, Buschenschankenbis 45.000 Euro Jahresumsatz; Buschenschanken höchstens 14 Öffnungstage pro Jahr
Kantinen von VereinenJahresumsatz bis 45.000 Euro
Warenausgabe- und DienstleistungsautomatenEinzelumsatz bis 20 Euro brutto; vereinfachte Losungsermittlung möglich
Online-Umsätze ohne BargeldBezahlung per Überweisung oder Online-Zahlungsdienst zählt nicht als Barumsatz

Die Kalte-Hände-Regelung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz Ende 2025 von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben und gilt seit 1. Jänner 2026. Achtung: Manche ältere Quellen nennen noch die alte Grenze von 30.000 Euro. Die Einzelheiten der Ausnahmen sind eng gefasst – wer knapp an einer Grenze liegt oder Umsätze im Freien und im Geschäftslokal mischt, sollte den Einzelfall abklären.

Neu ab 1. Oktober 2026: digitaler Beleg

Ab 1. Oktober 2026 kannst du der Kundschaft ermöglichen, den Beleg mit einem digitalen Endgerät auszulesen, etwa per QR-Code-Scan oder Foto. Der Beleginhalt muss dafür vor Ort zeitlich begrenzt angezeigt werden. Einen Papierbeleg können sowohl die Kundschaft als auch die Behörde weiterhin verlangen – die Papierform bleibt also als Möglichkeit bestehen.

Strafen bei Verstößen

Wer die Registrierkassenpflicht nicht beachtet, begeht eine Finanzordnungswidrigkeit; es droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Für die Manipulation von Kassen nennt die Wirtschaftskammer Strafen bis zu 25.000 Euro.

Was heißt das für dich in der Praxis?

  • Gründer:in mit Barverkauf: Rechne früh mit, ob du die beiden Grenzen überschreiten wirst, und stelle die Belege von Anfang an korrekt aus. Mehr zur Startphase: Steuerberater für Gründer.
  • Gastronomie und Hotellerie: Hier liegen die Barumsätze meist über der Grenze; dazu kommen zwei Umsatzsteuersätze. Details im Ratgeber Steuerberater für Gastronomie & Hotellerie.
  • Steuersätze auf dem Beleg: Welcher Satz gilt, zeigt der Überblick Mehrwertsteuer Österreich.
  • Reiner Online- oder Überweisungsverkehr: Ohne Barumsätze über 7.500 Euro entfällt die Kassenpflicht, eine ordentliche Rechnung brauchst du trotzdem.

Steuerberater, die sich mit Kassen- und Buchhaltungsfragen auskennen, findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching. Was eine laufende Betreuung kostet, zeigt Was kostet ein Steuerberater?

Stand & Methodik: September 2026. Rechtsgrundlage: § 131b BAO (Registrierkassenpflicht) und die Registrierkassensicherheitsverordnung. Angaben nach Unternehmensserviceportal (USP) – Registrierkassenpflicht, WKO – Registrierkassenpflicht und USP – Digitaler Beleg statt Kassenzettel. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ab wann besteht in Österreich Registrierkassenpflicht?

Wenn dein Betrieb einen Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und zugleich Barumsätze von mehr als 7.500 Euro im Jahr hat (§ 131b BAO). Beide Grenzen müssen überschritten sein. Maßgeblich ist der Umsatz je Betrieb, nicht je Unternehmer:in.

Ab wann muss ich nach Überschreiten der Grenzen eine Kasse haben?

Ab dem erstmaligen Überschreiten der Grenzen musst du mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ein geeignetes Kassensystem haben. Der Voranmeldungszeitraum ist bei den meisten das Kalendermonat oder das Kalendervierteljahr der Umsatzsteuervoranmeldung.

Was zählt als Barumsatz?

Nicht nur Bargeld: Auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort, Barschecks sowie eingelöste Gutscheine und Bons zählen als Barumsatz. Reine Überweisungen und Online-Zahlungen ohne Bargeldkontakt zählen nicht dazu.

Brauche ich einen Beleg, auch wenn ich keine Registrierkasse habe?

Ja. Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz, unabhängig davon, ob Registrierkassenpflicht besteht. Du musst der Kundschaft bei jeder Barzahlung einen Beleg ausstellen, eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und diese sieben Jahre aufbewahren.

Wie hoch ist die Grenze der Kalte-Hände-Regelung?

Seit 1. Jänner 2026 45.000 Euro netto Jahresumsatz, davor waren es 30.000 Euro. Die Regelung gilt für Umsätze im Freien, etwa von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, und auch für Almhütten, Schutzhütten und Buschenschanken unter bestimmten Bedingungen.

Welche Strafe droht bei Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht?

Wer die Registrierkassenpflicht nicht beachtet, begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Für die Manipulation von Kassen nennt die Wirtschaftskammer Strafen bis zu 25.000 Euro.

Darf ich Belege digital ausstellen?

Ab 1. Oktober 2026 darf der Beleg auch digital ausgelesen werden, etwa per QR-Code-Scan oder Foto mit dem Smartphone; der Beleginhalt muss dafür vor Ort zeitlich begrenzt angezeigt werden. Wer einen Papierbeleg verlangt – die Kundschaft oder die Behörde –, bekommt ihn weiterhin.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.