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Verlustvortrag Österreich 2026: Verluste steuerlich nutzen

Der Verlustvortrag erlaubt es, Verluste aus einer betrieblichen Tätigkeit, die im Entstehungsjahr nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden konnten, in spätere Jahre mitzunehmen und dort vom Gewinn abzuziehen. Bei Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften gilt das ohne zeitliche Beschränkung, auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen bei Verlusten ab 2013. Die Vortragsgrenze von 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte ist für natürliche Personen seit dem Veranlagungsjahr 2014 entfallen, gilt aber bei Körperschaften wie der GmbH weiter. Voraussetzung ist, dass der Verlust ordnungsgemäß ermittelt wurde. Der Verlustvortrag ist ein höchstpersönliches Recht und geht nicht ohne Weiteres auf Käufer oder Rechtsnachfolger über.

Aktualisiert am

8. Oktober 2026

Geo-Fokus

Österreich

Verlustvortrag Österreich — Illustration eines Selbständigen am Schreibtisch mit Geschäftsbuch und Unterlagen

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Verlustausgleich passiert im selben Jahr (Verlust gegen andere Einkünfte), Verlustvortrag nimmt den Rest in spätere Jahre mit.

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Bei Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften ist der Vortrag zeitlich unbegrenzt – auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Verluste ab 2013.

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Die 75-%-Vortragsgrenze ist für natürliche Personen seit dem Veranlagungsjahr 2014 abgeschafft, bei Körperschaften wie der GmbH gilt sie weiter.

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Voraussetzung ist ein ordnungsgemäß ermittelter Verlust – saubere Aufzeichnungen entscheiden, ob der Verlust später anerkannt wird.

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Der Verlustvortrag steht nur dem zu, der den Verlust erlitten hat; bei Betriebsverkauf oder Gesellschafterwechsel kann er verloren gehen.

Kurz & bündig

Machst du in einem Jahr Verlust, ist er nicht weg: Per Verlustvortrag ziehst du ihn in späteren Jahren vom Gewinn ab. Für Einzelunternehmer:innen gilt das ohne zeitliche Grenze und ohne 75-%-Deckel. Bei der GmbH darfst du den Vortrag nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte nutzen. Voraussetzung: Der Verlust wurde ordnungsgemäß ermittelt.

Verlustausgleich und Verlustvortrag: der Unterschied

Beide Begriffe gehören zusammen, meinen aber zwei Schritte:

  • Verlustausgleich: Im selben Jahr wird ein Verlust mit positiven Einkünften verrechnet, zum Beispiel aus einer anderen Tätigkeit.
  • Verlustvortrag: War ein Ausgleich nicht möglich oder bleibt ein Rest übrig, wird der Verlust in spätere Jahre „vorgetragen" und dort vom Gewinn abgezogen. Bei betrieblichen Verlusten geht das ohne zeitliche Beschränkung.

Beides senkt am Ende die Steuer (Begriffe nach WKO – Verlustvortrag FAQ, Stand 01.03.2026): Wer im Gründungsjahr 12.000 Euro Verlust macht und im Jahr darauf 20.000 Euro Gewinn, versteuert im zweiten Jahr nur 8.000 Euro.

Wer darf Verluste vortragen?

Der Verlustvortrag steht Einzelunternehmer:innen, Gesellschafter:innen von Personengesellschaften und Körperschaften wie GmbHs zu. Je nach Gewinnermittlung gilt:

WerDauer des Vortrags
Bilanzierer:innenunbegrenzt
Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen, Verluste ab 2013unbegrenzt
Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen, Verluste aus 2012 und früherdrei Jahre

Gerade für Gründer:innen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist das eine gute Nachricht: Ein Anlaufverlust verfällt nicht, solange du ihn sauber nachweisen kannst.

Die 75-%-Grenze: wer sie beachten muss

Früher durften vorgetragene Verluste nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Für natürliche Personen ist diese Grenze seit dem Veranlagungsjahr 2014 zur Gänze entfallen. Für Körperschaften wie die GmbH gilt sie weiterhin.

Beispiel GmbH (vereinfacht): Eine GmbH hat einen Verlustvortrag von 100.000 Euro und macht im Folgejahr 80.000 Euro Gewinn. Abziehbar sind höchstens 75 % davon, also 60.000 Euro. Die restlichen 20.000 Euro sind steuerpflichtig, und 40.000 Euro Verlust bleiben für spätere Jahre übrig. Ein Einzelunternehmer in derselben Lage würde den Gewinn von 80.000 Euro komplett mit dem Verlust verrechnen und 20.000 Euro Verlust weitertragen.

Voraussetzung: der Verlust muss ordnungsgemäß ermittelt sein

Verluste früherer Jahre werden nur anerkannt, wenn sie durch eine ordnungsgemäße Buchführung ermittelt wurden, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch eine ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Praktisch heißt das: Einnahmen und Ausgaben müssen nachvollziehbar aufgezeichnet und belegt sein. Wer die Belege nur halbherzig sammelt, riskiert, dass der Verlust später nicht anerkannt wird. Wie lange du Unterlagen aufheben musst, steht im Ratgeber Aufbewahrungspflicht für Belege.

Pauschalierung und Verlust

Bei einer Pauschalierung setzt du Betriebsausgaben nicht einzeln nach Belegen an, sondern pauschal, etwa mit 45 % der Einnahmen in der Kleinunternehmerpauschalierung. Bei der Kleinunternehmerpauschalierung entsteht kaum ein Verlust, weil nur die Pauschale und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Bei der Basispauschalierung kommen Wareneinkauf und Löhne zusätzlich dazu, dort ist ein Verlust möglich. Wer in der Anlaufphase mit hohen Ausgaben rechnet, etwa für Ausstattung oder Werbung, sollte vorab vergleichen, ob die Ermittlung mit Belegen günstiger ist. Auch den Gewinnfreibetrag kannst du bei Gewinnen in späteren Jahren zusätzlich nutzen.

Wann geht ein Verlustvortrag verloren?

  • Betriebsverkauf: Der Verlustvortrag ist ein höchstpersönliches Recht. Er steht nur dem zu, der den Verlust erlitten hat, und geht nicht automatisch auf Käufer:innen über.
  • Gesellschafterwechsel und Umgründungen: Bei einer GmbH kann ein Wechsel der Gesellschafter oder eine Umgründung einen bestehenden Verlustvortrag gefährden. Lass das vor einem Verkauf oder einer Umstrukturierung prüfen.
  • Fehlende Nachweise: Ein Verlust, den du nicht belegen kannst, wird bei einer Prüfung nicht anerkannt.
  • Todesfall: Hier gibt es Ausnahmen: Der Verlustvortrag kann unter Umständen auf Rechtsnachfolger:innen übergehen.

Der Covid-19-Verlustrücktrag war eine zeitlich begrenzte Sonderregel für Verluste des Jahres 2020. Er ist für neue Verluste nicht mehr relevant.

Wie du den Verlustvortrag nutzt

  1. Verlust sauber erklären: Im Jahr des Verlusts gehört er korrekt in die Steuererklärung und in die Gewinnermittlung (siehe Buchhaltung auslagern oder selbst machen).
  2. Belege und Aufzeichnungen aufbewahren: Sie sind dein Beleg für den Verlust, auch Jahre später.
  3. In Gewinnjahren abziehen: Das Finanzamt verrechnet den Vortrag bei der Veranlagung mit dem Gewinn. Prüfe im Bescheid, ob der Verlustvortrag berücksichtigt wurde.

Wann sich eine Steuerberatung lohnt

Bei einfachen Anlaufverlusten reicht oft sauberes Arbeiten. Eine Steuerberatung hilft, wenn Verluste aus mehreren Tätigkeiten zusammenkommen, wenn du eine GmbH führst, wenn ein Unternehmensverkauf oder eine Umgründung ansteht oder wenn du nicht sicher bist, ob dein Verlust ordnungsgemäß ermittelt ist. Was laufende Betreuung kostet, zeigt Was kostet ein Steuerberater?. Für die Gründungsphase hilft Steuerberater für Gründer; passende Kanzleien findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.

Fazit

Ein Verlust im ersten Jahr ist kein Totalausfall: Als Einzelunternehmer:in kannst du ihn ohne Zeitlimit und ohne 75-%-Deckel mit späteren Gewinnen verrechnen. Bei der GmbH gilt die 75-%-Grenze weiter. Entscheidend sind saubere Aufzeichnungen und der Blick auf Verkauf oder Umgründung, bevor sie den Vortrag gefährden.

Stand & Methodik: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 6 EStG 1988 (Verlustabzug), § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988. Quellen: WKO – Verlustvortrag FAQ (Stand 01.03.2026), USP – Möglichkeiten zur Verlustverwertung, § 8 KStG im RIS. Das Beispiel zur GmbH ist vereinfacht. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie lange kann ich Verluste vortragen?

Bei Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften ohne zeitliche Beschränkung. Das gilt auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen, wenn der Verlust ab 2013 entstanden ist. Nur für ältere Verluste aus 2012 und früher galt bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung noch eine Drei-Jahres-Grenze.

Was ist der Unterschied zwischen Verlustausgleich und Verlustvortrag?

Der Verlustausgleich verrechnet einen Verlust im selben Jahr mit positiven Einkünften, etwa aus einer anderen Tätigkeit. Bleibt danach noch ein Verlust übrig, kann er als Verlustvortrag in spätere Jahre mitgenommen und dort vom Gewinn abgezogen werden.

Gilt die 75-%-Grenze auch für mich als Einzelunternehmer:in?

Nein. Für natürliche Personen ist die Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenze seit dem Veranlagungsjahr 2014 zur Gänze entfallen. Bei Körperschaften wie der GmbH gilt sie weiterhin: Vortragsfähige Verluste können dort nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden.

Kann ich Verluste aus dem Gründungsjahr später nutzen?

Ja, wenn der Verlust im Gründungsjahr ordnungsgemäß ermittelt wurde und in der Steuererklärung korrekt erklärt ist. Er mindert dann den Gewinn der Folgejahre, bis er aufgebraucht ist. Wichtig sind vollständige Aufzeichnungen und Belege, denn Verluste werden nur anerkannt, wenn sie nachvollziehbar ermittelt wurden.

Geht der Verlustvortrag beim Verkauf des Unternehmens auf den Käufer über?

Grundsätzlich nein. Der Verlustvortrag ist ein höchstpersönliches Recht und steht nur demjenigen zu, der den Verlust erlitten hat. Ausnahmen gibt es etwa im Todesfall. Bei Anteilsverkäufen an einer GmbH, bei Umgründungen oder einem Gesellschafterwechsel kann ein Verlustvortrag gefährdet sein – das solltest du vor der Entscheidung mit einer Steuerberatung klären.

Gibt es den Verlustvortrag auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung?

Mit einer Pauschalierung setzt du Betriebsausgaben nicht einzeln nach Belegen, sondern pauschal an. Bei der Kleinunternehmerpauschalierung entsteht kaum ein Verlust, weil nur die Pauschale und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Bei der Basispauschalierung kommen Wareneinkauf und Löhne zusätzlich dazu, dort ist ein Verlust möglich. Wer in der Anlaufphase mit hohen Ausgaben rechnet, sollte vorab vergleichen, ob die Ermittlung mit Belegen günstiger ist.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.