Gibt es Steuerklassen in Österreich? Die 7 Tarifstufen erklärt
Österreich kennt keine Steuerklassen wie Deutschland (Klasse I bis VI). Die Lohn- und Einkommensteuer richtet sich 2026 ausschließlich nach der Einkommenshöhe und folgt sieben Tarifstufen nach § 33 EStG 1988: 0 % bis 13.539 Euro, 20 % bis 21.992 Euro, 30 % bis 36.458 Euro, 40 % bis 70.365 Euro, 48 % bis 104.859 Euro, 50 % bis 1.000.000 Euro und 55 % darüber (befristet bis 2029, danach 50 %). Nur der jeweilige Einkommensteil in einer Stufe wird mit dem entsprechenden Satz besteuert (Grenzsteuersatz), nicht das gesamte Einkommen. Familienstand, Kinder oder eine Ehe verändern die Tarifstufe nicht – sie wirken stattdessen über eigene Absetzbeträge wie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Familienbonus Plus. Die Tarifgrenzen werden seit 2023 jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst (§ 33a EStG 1988).
Aktualisiert am
21. September 2026
Geo-Fokus
Wien, Graz, Linz + Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
Österreich hat keine Steuerklassen I bis VI wie Deutschland – die Steuer richtet sich 2026 in sieben Tarifstufen von 0 % bis 55 % ausschließlich nach der Einkommenshöhe (§ 33 EStG 1988).
Nur der Einkommensteil innerhalb einer Stufe wird mit deren Satz besteuert (Grenzsteuersatz) – nicht das gesamte Einkommen.
Familienstand und Kinder wirken nicht über eine Klasse, sondern über Absetzbeträge wie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag und den Familienbonus Plus.
Die Tarifgrenzen werden seit 2023 jährlich automatisch an die Inflation angepasst (§ 33a EStG 1988) – 2026 stiegen sie um 1,733 %.
Kurzantwort: Steuerklassen wie in Deutschland (Klasse I bis VI) gibt es in Österreich nicht. Die Lohn- und Einkommensteuer richtet sich 2026 ausschließlich nach der Einkommenshöhe und folgt sieben Tarifstufen von 0 % bis 55 % (§ 33 EStG 1988). Familienstand und Kinder wirken über eigene Absetzbeträge, nicht über eine Klasse.
Warum „Steuerklassen Österreich" fast immer ein Missverständnis ist
In Deutschland bestimmt die Steuerklasse (I bis VI) zusammen mit dem Familienstand, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehält. Ein solches Klassen-System kennt das österreichische Einkommensteuerrecht nicht. Wer aus Deutschland zuzieht, als Grenzgänger:in in beiden Ländern zu tun hat oder den Begriff einfach aus Gewohnheit verwendet, meint mit „Steuerklasse" in Österreich fast immer die Tarifstufe: die Einkommensspanne, in die das eigene Einkommen fällt. Die gute Nachricht dabei: Das österreichische System kommt ohne Steuerkarte, Steuerklassenwechsel oder Ehegatten-Splitting aus – es reicht ein Blick auf die Einkommenshöhe.
Die 7 Tarifstufen 2026 im Überblick
Seit der Steuerreform 2015/2016 hat der österreichische Einkommensteuertarif sieben Stufen. Einzelne Sätze wurden seither mehrfach gesenkt – zuletzt die zweite und dritte Stufe im Zuge der Ökosozialen Steuerreform stufenweise von 35 % auf 30 % bzw. von 42 % auf 40 %. Die Grenzen selbst werden seit 2023 zusätzlich jährlich an die Inflation angepasst (mehr dazu weiter unten) – für 2026 gelten diese Werte (Quelle: BMF – Steuertarif):
| Einkommensteil | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 € | 0 % |
| Über 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| Über 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| Über 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| Über 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| Über 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| Über 1.000.000 € | 55 % (befristet bis 2029, danach 50 %) |
Diese Tarifstufen gelten sowohl für die laufende Lohnsteuer bei Angestellten als auch für die Einkommensteuer von Selbstständigen – der Unterschied liegt nur darin, wer die Steuer berechnet und abführt. Details zu den beiden Erklärungsarten liest du in unserem Ratgeber Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen.
Wie der Grenzsteuersatz wirklich funktioniert
Ein häufiges Missverständnis: Sobald das Einkommen in eine höhere Stufe rutscht, werde alles mit dem neuen, höheren Satz besteuert. Tatsächlich gilt jeder Satz nur für den Einkommensteil, der tatsächlich in diese Stufe fällt (Grenzsteuersatz). Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro, vor Sozialversicherung und persönlichen Absetzbeträgen:
| Stufe | Besteuerter Teil | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 – 13.539 € | 0 % | 0,00 € |
| 2 | 13.539 – 21.992 € | 20 % | 1.690,60 € |
| 3 | 21.992 – 36.458 € | 30 % | 4.339,80 € |
| 4 | 36.458 – 40.000 € | 40 % | 1.416,80 € |
| Summe Steuer | ≈ 7.447,20 € | ||
Die Steuerlast liegt hier bei rund 7.447 Euro auf 40.000 Euro – ein Durchschnittssteuersatz von etwa 18,6 %, obwohl der höchste angewendete Grenzsteuersatz 40 % beträgt. Genau dieser Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz sorgt regelmäßig für Verwirrung.
Was sich bei Ehe, Kindern oder Alleinverdiener wirklich ändert
Weil es keine Steuerklasse für Verheiratete, Alleinerziehende oder Familien gibt, laufen diese Situationen in Österreich über eigene Absetzbeträge, die direkt von der berechneten Steuer abgezogen werden – unabhängig von der Tarifstufe:
- Familienbonus Plus: ein fixer Betrag pro Kind, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Details und aktuelle Beträge in unserem Ratgeber Familienbonus Plus.
- Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag: greift, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat, bzw. für Alleinerziehende mit Kindern. Voraussetzungen und Beträge stehen in unserem Ratgeber Alleinverdienerabsetzbetrag.
Ein Grenzgänger-Sonderfall: Wer in Deutschland arbeitet oder dort steuerpflichtig ist, hat es dort tatsächlich mit dem deutschen Steuerklassen-System zu tun – das ist aber eine vollständig eigenständige Rechtsordnung und unabhängig vom hier beschriebenen österreichischen Tarif.
Warum die Tarifgrenzen jedes Jahr steigen: die Abgeltung der kalten Progression
Seit 2023 werden die Tarifgrenzen aus der Tabelle oben sowie zahlreiche Absetzbeträge jährlich automatisch um zwei Drittel der gemessenen Inflationsrate angehoben (§ 33a EStG 1988, „Abgeltung der kalten Progression") – ohne dass dafür jedes Jahr ein eigenes Gesetz nötig ist. Für 2026 ergab die Berechnungsgrundlage eine Inflationsrate von 2,6 %, woraus eine Erhöhung der Grenzbeträge um 1,733 % resultierte (Quelle: USP.gv.at – Tarifstufen). Über das verbleibende Drittel der Inflation entscheidet die Bundesregierung jährlich gesondert, etwa durch gezielte Erhöhungen einzelner Absetzbeträge.
Brauchst du dafür eine Steuerberatung?
Die Tarifstufen selbst wendet dein Arbeitgeber bzw. das Finanzamt automatisch an – dafür brauchst du keine Beratung. Sinnvoll wird eine Steuerberatung, sobald mehrere Einkunftsarten zusammenkommen, ein Absetzbetrag strittig ist oder ein Grenzgänger-Sachverhalt beide Steuersysteme betrifft. Ob in deinem Fall überhaupt eine Erklärungspflicht besteht, klärt unser Ratgeber Wann brauche ich einen Steuerberater? Eine passende Kanzlei findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.
Fazit
„Steuerklassen" ist in Österreich meist eine Suche nach den Tarifstufen – sieben Stufen von 0 % bis 55 %, die sich ausschließlich nach der Einkommenshöhe richten, nicht nach Familienstand oder Ehe. Der Grenzsteuersatz betrifft dabei immer nur den jeweiligen Einkommensteil, nie das gesamte Einkommen. Familie und Ehe wirken sich stattdessen über Absetzbeträge wie den Familienbonus Plus oder den Alleinverdienerabsetzbetrag aus. Mehr zu deiner persönlichen Erklärungspflicht findest du in unserem Ratgeber Wann brauche ich einen Steuerberater?
Stand & Methodik: September 2026. Rechtsgrundlage: § 33 EStG 1988 (Steuersätze) und § 33a EStG 1988 (Inflationsanpassung) über RIS; Tarifwerte 2026 laut BMF – Steuertarif und USP.gv.at – Tarifstufen. Das Rechenbeispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung vor Sozialversicherung und persönlichen Absetzbeträgen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Gibt es in Österreich Steuerklassen wie in Deutschland?
Nein. Österreich kennt kein Steuerklassen-System nach Familienstand wie Deutschland (Klasse I bis VI). Die Lohn- und Einkommensteuer richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Einkommens und folgt sieben Tarifstufen nach § 33 EStG 1988.
Wie viele Steuerstufen gibt es in Österreich 2026?
Sieben Tarifstufen: 0 % bis 13.539 Euro, 20 % bis 21.992 Euro, 30 % bis 36.458 Euro, 40 % bis 70.365 Euro, 48 % bis 104.859 Euro, 50 % bis 1.000.000 Euro und 55 % darüber. Der Spitzensatz von 55 % ist bis 2029 befristet und sinkt danach auf 50 %.
Ändert sich meine Steuerklasse, wenn ich heirate?
Es gibt keine Steuerklasse, die sich ändern könnte – Ehe oder Familienstand wirken sich in Österreich nicht auf die Tarifstufe aus. Stattdessen kann ein Ehepartner mit geringem oder keinem Einkommen beim anderen einen Alleinverdienerabsetzbetrag auslösen.
Werde ich mit meinem gesamten Einkommen in der höchsten Stufe besteuert, sobald ich sie erreiche?
Nein – das ist ein verbreiteter Irrtum. Der Grenzsteuersatz gilt immer nur für den Einkommensteil, der in die jeweilige Stufe fällt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro wird also nicht alles mit 40 % besteuert, sondern nur der Teil zwischen 36.458 und 40.000 Euro – die darunterliegenden Teile bleiben bei 0 %, 20 % und 30 %.
Wie wirken sich Kinder oder ein Ehepartner steuerlich aus, wenn es keine Steuerklassen gibt?
Über eigene Absetzbeträge statt einer Klasse: den Familienbonus Plus pro Kind und den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag. Diese werden direkt von der berechneten Steuer abgezogen, unabhängig von der Tarifstufe.
Werden die Tarifgrenzen jedes Jahr angepasst?
Ja. Seit 2023 werden die Tarifgrenzen und viele Absetzbeträge jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht (§ 33a EStG 1988, Abgeltung der kalten Progression). Für 2026 ergab das eine Erhöhung um 1,733 %.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.