Sachbezug Firmenwagen Österreich 2026: 2 % oder 1,5 %
Überlässt ein Unternehmen einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter oder einer Gesellschafter-Geschäftsführerin einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung, entsteht ein steuerpflichtiger Sachbezug nach § 15 EStG 1988 i. V. m. der Sachbezugswerteverordnung. Der Normalsatz beträgt 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA), maximal 960 Euro monatlich. Liegt der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs bei höchstens 126 g/km (WLTP, Grenzwert seit 2025 unverändert), reduziert sich der Sachbezug auf 1,5 %, maximal 720 Euro. Reine Elektrofahrzeuge mit 0 g/km CO2 bleiben 2026 noch ganz sachbezugsfrei – mit der Novelle BGBl. II Nr. 272/2026 vom 11.9.2026 steigt der Sachbezug für E-Autos aber ab 2027 auf 0,375 % (maximal 180 Euro) und ab 2028 auf 0,625 % (maximal 300 Euro). Bemessungsgrundlage ist immer der tatsächliche Kaufpreis, unabhängig von der ertragsteuerlichen 40.000-Euro-Angemessenheitsgrenze. Bei nachweislich höchstens 500 Kilometern Privatfahrten pro Monat im Jahresdurchschnitt halbiert sich der Sachbezug.
Aktualisiert am
17. September 2026
Geo-Fokus
Wien, Graz, Linz + Österreich

Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Punkte vorab
Sachbezug für den Firmenwagen: 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (max. 960 €/Monat) im Regelfall, 1,5 % (max. 720 €/Monat) bei einem CO2-Wert bis 126 g/km (WLTP).
Reine Elektrofahrzeuge bleiben 2026 sachbezugsfrei (0 %) – mit der Novelle BGBl. II Nr. 272/2026 vom 11.9.2026 steigt der Satz ab 2027 auf 0,375 % (max. 180 €) und ab 2028 auf 0,625 % (max. 300 €).
Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten – unabhängig von der 40.000-Euro-Angemessenheitsgrenze (Luxustangente), die nur die Abschreibung im Unternehmen betrifft.
Bei nachweislich höchstens 500 Kilometern Privatfahrten pro Monat im Jahresdurchschnitt (rechnerisch rund 6.000 km im Jahr) halbiert sich der Sachbezug.
Kurzantwort: Überlässt dein Unternehmen jemandem einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung, fällt ein Sachbezug an: 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten pro Monat (max. 960 €), bei einem CO2-Wert bis 126 g/km nur 1,5 % (max. 720 €). Reine Elektroautos bleiben 2026 sachbezugsfrei – ab 2027 werden daraus 0,375 % (max. 180 €), ab 2028 0,625 % (max. 300 €). Berechnungsgrundlage ist immer der tatsächliche Kaufpreis, nicht die 40.000-Euro-Angemessenheitsgrenze.
Was ist der Sachbezug beim Firmenwagen?
Darf eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Firmenauto nicht nur dienstlich, sondern auch privat nutzen – etwa für den Arbeitsweg oder am Wochenende –, ist das ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird pauschal versteuert: als Sachbezug nach § 15 EStG 1988 in Verbindung mit der Sachbezugswerteverordnung (Sachbezugswerte-VO). Der Sachbezug erhöht die Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage, unabhängig davon, wie oft das Auto tatsächlich privat bewegt wird – entscheidend ist allein, dass die Privatnutzung möglich ist. Ein Fahrtenbuch, das keine Privatfahrten ausweist, ändert daran grundsätzlich nichts; es kann höchstens die Halbierung nach der 500-Kilometer-Regel begründen (siehe unten).
Die zwei Sachbezugs-Sätze: 2 % oder 1,5 %
Wie hoch der Sachbezug ausfällt, hängt vom CO2-Emissionswert des Fahrzeugs ab (WLTP-Messverfahren, Wert laut Zulassungsschein):
| Fahrzeug | Sachbezug | Höchstbetrag/Monat |
|---|---|---|
| CO2-Wert über dem Grenzwert (Normalfall) | 2 % der Anschaffungskosten | 960 € |
| CO2-Wert bis 126 g/km (2025/2026) | 1,5 % der Anschaffungskosten | 720 € |
Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA) – unabhängig davon, ob dein Unternehmen dafür Vorsteuer oder Betriebsausgaben geltend machen konnte. Der CO2-Grenzwert für den reduzierten Satz sinkt seit Einführung der Regel jährlich: 141 g/km im Jahr 2020, danach von 2021 bis 2025 jeweils um 3 g/km. Seit 2025 liegt er bei 126 g/km und gilt 2026 unverändert weiter:
| Zulassungsjahr | CO2-Grenzwert für 1,5 %-Satz |
|---|---|
| 2020 | 141 g/km |
| 2021 | 138 g/km |
| 2022 | 135 g/km |
| 2023 | 132 g/km |
| 2024 | 129 g/km |
| 2025 / 2026 | 126 g/km |
Maßgeblich ist der CO2-Wert im Jahr der erstmaligen Zulassung – ein 2022 zugelassenes Fahrzeug bleibt dauerhaft in der 135-g/km-Kategorie, auch wenn der Grenzwert für Neuzulassungen später sinkt.
Elektroautos: 0 % – aber nicht mehr lange
Reine Elektrofahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km waren bisher komplett vom Sachbezug befreit. Das ändert sich mit einer erst kürzlich kundgemachten Novelle der Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 272/2026 vom 11.9.2026, in Kraft seit 12.9.2026) – keine Ankündigung mehr, sondern bereits geltendes Recht:
| Zeitraum | Sachbezug für E-Autos (0 g/km) | Höchstbetrag/Monat |
|---|---|---|
| bis Ende 2026 | 0 % | – |
| 2027 | 0,375 % | 180 € |
| ab 2028 | 0,625 % | 300 € |
Ein Rechenbeispiel: Ein E-Auto mit 55.000 € Anschaffungskosten kostet 2026 noch 0 € Sachbezug im Monat. Bleibt derselbe Wagen 2027 im Einsatz, wären rechnerisch 206,25 € fällig (55.000 € × 0,375 %) – gedeckelt wird aber beim Höchstbetrag von 180 € im Monat, der damit tatsächlich greift. Ab 2028 wären rechnerisch 343,75 € fällig (55.000 € × 0,625 %), gedeckelt bei 300 € im Monat. Bei einem günstigeren E-Auto unterhalb von rund 48.000 € Anschaffungskosten – dieser Wert ergibt sich sowohl 2027 als auch 2028 aus Prozentsatz und Höchstbetrag – wirkt dagegen der volle Prozentsatz ohne Kappung. Für Wasserstofffahrzeuge gilt dieselbe Staffelung, weil die Regel technikneutral am CO2-Wert von 0 g/km ansetzt, nicht an der Antriebsart. Plug-in-Hybride fallen dagegen nicht unter die 0-g/km-Regel – sie werden nach ihrem eigenen, tatsächlichen CO2-Wert ganz normal in die 2- oder 1,5-%-Kategorie eingestuft.
Bemessungsgrundlage vs. 40.000-Euro-Grenze: zwei getrennte Rechnungen
Ein häufiger Denkfehler: Weil im Steuerrecht öfter von einer 40.000-Euro-Grenze bei PKW die Rede ist, wird sie leicht mit dem Sachbezug verwechselt. Diese sogenannte Angemessenheitsgrenze (Luxustangente) begrenzt, wie viel von den Anschaffungskosten eines PKW dein Unternehmen steuerlich als Abschreibung, Zinsen oder Kaskoprämie geltend machen kann – sie hat mit dem Sachbezug der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nichts zu tun. Der Sachbezug wird immer vom vollen, tatsächlichen Kaufpreis berechnet; einzige Deckelung sind die Höchstbeträge direkt in der Sachbezugswerteverordnung (960 bzw. 720 Euro). Zur Kontrolle: 2 % von 40.000 Euro wären 800 Euro – ein anderer Wert als der Höchstbetrag von 960 Euro. Beide Grenzen sind also nicht einmal rechnerisch miteinander verknüpft, sondern zwei unabhängige Regelungen für zwei unterschiedliche Zwecke.
Halber Sachbezug bei wenig Privatnutzung
Wird das Firmenauto kaum privat bewegt, halbiert sich der Sachbezug: Beträgt die monatliche Privatfahrtstrecke im Jahresdurchschnitt nachweislich höchstens 500 Kilometer – rechnerisch also bis zu rund 6.000 Kilometer im Kalenderjahr –, ist nur der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Bezugszeitraum für den Nachweis ist das gesamte Kalenderjahr, nicht ein einzelner Monat. In der Praxis wird das meist mit einem lückenlosen Fahrtenbuch dokumentiert; das Gesetz selbst schreibt keine bestimmte Nachweisform vor, verlangt aber einen eindeutigen Beleg.
Ladekosten fürs E-Dienstauto zuhause
Wer ein E-Dienstauto zuhause auflädt, hat drei mögliche Konstellationen:
- Laden beim Arbeitgeber: kein zusätzlicher Sachbezug.
- Laden an einer öffentlichen Ladestation mit Kostenersatz durch den Arbeitgeber: keine steuerpflichtige Einnahme, wenn die Kosten belegmäßig nachgewiesen werden.
- Laden zuhause: Der Arbeitgeber darf einen Kostenersatz auf Basis eines vom Finanzministerium jährlich bis spätestens 30. November veröffentlichten Strompreises steuerfrei auszahlen (Grundlage: durchschnittlicher Haushalts-Gesamtpreis der Energie-Control Austria fürs erste Halbjahr des Vorjahres) – für 2026 sind das 32,806 Cent pro Kilowattstunde. Dafür muss die tatsächlich geladene Menge nachweislich zugeordnet werden können. Eine frühere Übergangsregel erlaubte 2023 bis 2025 ersatzweise eine Pauschale von bis zu 30 € im Monat, wenn sich die Lademenge nicht zuordnen ließ – diese Pauschale ist mit 31.12.2025 ausgelaufen und gilt 2026 nicht mehr.
Für eine vom Arbeitgeber bezahlte oder angeschaffte Ladeeinrichtung (Wallbox) gilt zusätzlich ein eigener Freibetrag: Nur der 2.000 Euro übersteigende Wert zählt als geldwerter Vorteil, der Rest bleibt steuerfrei.
Vorsteuerabzug beim Firmenwagen: fast nie – außer bei E-Autos
Unabhängig vom Sachbezug lohnt der Blick auf die Umsatzsteuer: Für klassische PKW und Kombi ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994), unabhängig vom betrieblichen Nutzungsanteil. Ausnahmen bestehen für Fahrschul-, Vorführ- und bestimmte Taxifahrzeuge sowie für Fiskal-Lkw und Fiskal-Kleinbusse laut BMF-Liste. Eine eigene, großzügigere Regel gilt für reine Elektrofahrzeuge: Bis 40.000 Euro Anschaffungskosten steht der volle Vorsteuerabzug zu, zwischen 40.000 und 80.000 Euro ist er über eine Eigenverbrauchsbesteuerung eingeschränkt, darüber entfällt er ganz. Details zu dieser Staffelung und zu den übrigen Ausnahmen erklärt unser Ratgeber Vorsteuerabzug Österreich.
Sachbezug beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen (mehr als 25 % Beteiligung) gilt bei der Bewertung des Firmenwagens grundsätzlich dieselbe Sachbezugswerteverordnung wie für Dienstnehmer:innen – das hat das Finanzministerium klargestellt. Es besteht aber ein Wahlrecht: entweder die pauschalen Sätze der Verordnung (2 % bzw. 1,5 %) oder die tatsächlichen, per Fahrtenbuch nachgewiesenen Kosten des privaten Nutzungsanteils. Eine bloße Schätzung ist in beiden Fällen nicht zulässig und fällt bei einer Prüfung negativ auf. Sozialversicherungsrechtlich unterliegen wesentlich beteiligte Geschäftsführer:innen in der Regel dem GSVG und damit der SVS statt der ASVG-Pflichtversicherung – was das für die laufenden Beiträge bedeutet, erklärt unser Ratgeber SVS-Beiträge für Selbstständige. Ob sich ein Firmenwagen mit Sachbezug oder eine Kilometergeld-Abrechnung mit dem Privatfahrzeug für die konkrete Situation mehr lohnt, lässt sich am besten mit einer Steuerberatung durchrechnen – gerade in der Gründungsphase einer GmbH, wenn diese Entscheidung ansteht, hilft unser Ratgeber Steuerberater für Gründer.
Sachbezug oder Kilometergeld: nicht verwechseln
Der Sachbezug betrifft ausschließlich ein firmeneigenes Fahrzeug, das einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter auch privat zur Verfügung steht. Nutzt jemand stattdessen das eigene, private Auto für Dienstfahrten, kommt keine Sachbezugsregel zur Anwendung, sondern das amtliche Kilometergeld als Kostenersatz oder Betriebsausgabe – ein steuerlich komplett anderes System mit eigenen Sätzen und Grenzen, das unser Ratgeber Kilometergeld 2026 Österreich im Detail erklärt. Die beiden Regeln schließen einander aus: Für ein und dieselbe Fahrt gibt es entweder Sachbezug (Firmenauto) oder Kilometergeld (Privatauto), nie beides gleichzeitig.
Fazit
Der Sachbezug fürs Firmenauto ist gut kalkulierbar, sobald CO2-Wert und Anschaffungskosten feststehen: 2 % im Regelfall, 1,5 % bei niedrigem CO2-Wert, beide gedeckelt bei 960 bzw. 720 Euro monatlich – unabhängig von der 40.000-Euro-Angemessenheitsgrenze, die nur die Unternehmensseite betrifft. Wer jetzt ein Elektroauto anschafft, sollte die auslaufende 0-%-Regel einplanen: Ab 2027 kommt ein kleiner, ab 2028 ein spürbarerer Sachbezug dazu. Für die passende Fuhrpark- und Gehaltsgestaltung – vor allem beim Gesellschafter-Geschäftsführer – lohnt sich eine individuelle Beratung; eine passende Kanzlei findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder starte mit dem Berater-Matching. Was eine laufende Lohnverrechnung dafür kostet, zeigt unser Ratgeber Was kostet ein Steuerberater?
Stand & Methodik: September 2026. Rechtsgrundlage: § 15 EStG 1988 i. V. m. der Sachbezugswerteverordnung (§§ 4 und 4c), direkt über RIS geprüft; Novelle zum E-Auto-Sachbezug ab 2027/2028 laut BGBl. II Nr. 272/2026 (kundgemacht 11.9.2026). CO2-Grenzwerttabelle und Einordnung zusätzlich gegengeprüft mit der WKO-Übersicht zum KFZ-Sachbezug. Vorsteuerabzug-Grundregel bei PKW laut USP.gv.at, die konkreten Wertgrenzen für Elektrofahrzeuge (40.000/80.000 Euro) laut WKO – Vorsteuerabzug bei PKW und Kombi. Angemessenheitsgrenze (Luxustangente) laut WKO-FAQ. Ladekosten-Strompreis 2026 (32,806 Cent/kWh) laut BMF-Erlass vom 24.10.2025 (GZ 2025-0.856.956), referenziert über EY Österreich; das Auslaufen der 30-Euro-Übergangspauschale Ende 2025 laut derselben Quelle. Diese Angaben sind orientierend und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie hoch ist der Sachbezug für einen Firmenwagen 2026?
Im Regelfall 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) pro Monat, gedeckelt bei 960 Euro. Liegt der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs bei höchstens 126 g/km (WLTP), reduziert sich der Sachbezug auf 1,5 %, gedeckelt bei 720 Euro. Reine Elektrofahrzeuge mit 0 g/km CO2 bleiben 2026 noch ganz sachbezugsfrei.
Was ändert sich beim Sachbezug für Elektroautos?
Bisher galt für reine E-Fahrzeuge ein Sachbezug von 0 %. Mit der Novelle der Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 272/2026 vom 11.9.2026) endet das schrittweise: Ab 2027 fallen 0,375 % der Anschaffungskosten an (maximal 180 Euro monatlich), ab 2028 steigt der Satz auf 0,625 % (maximal 300 Euro monatlich). Für 2026 bleibt es bei 0 %.
Wird der Sachbezug vom Kaufpreis oder von der 40.000-Euro-Grenze berechnet?
Vom tatsächlichen Kaufpreis. Die Sachbezugswerteverordnung kennt keine Verbindung zur ertragsteuerlichen Angemessenheitsgrenze (Luxustangente) von 40.000 Euro brutto – die betrifft ausschließlich die Abschreibung und andere Kosten auf Unternehmensseite, nicht den Sachbezug der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Einzige Deckelung beim Sachbezug sind die absoluten Höchstbeträge von 960 bzw. 720 Euro monatlich.
Wann wird der Sachbezug halbiert?
Wenn nachweislich die monatliche Privatfahrtstrecke im Jahresdurchschnitt höchstens 500 Kilometer beträgt – rechnerisch also bis zu rund 6.000 Kilometer im Kalenderjahr –, wird nur der halbe Sachbezugswert angesetzt. Der Nachweis erfolgt in der Praxis meist über ein Fahrtenbuch.
Kann ich beim Firmenwagen die Vorsteuer abziehen?
Für klassische PKW und Kombi grundsätzlich nicht (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994) – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsanteil. Eine wichtige Ausnahme sind reine Elektrofahrzeuge: Bis 40.000 Euro Anschaffungskosten steht der volle Vorsteuerabzug zu, zwischen 40.000 und 80.000 Euro ist er eingeschränkt, darüber entfällt er ganz.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.