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Steuernummer beantragen in Österreich: Ablauf und Frist

Die Steuernummer beantragst du in Österreich, indem du die Aufnahme deiner Tätigkeit beim Finanzamt Österreich meldest. Natürliche Personen (Einzelunternehmen, Neue Selbständige) nutzen den Fragebogen Verf 24, Personengesellschaften den Verf 16 und Kapitalgesellschaften wie die GmbH den Verf 15. Den Verf 24 kannst du per Post, persönlich oder über FinanzOnline einreichen. Die Meldung ist binnen eines Monats nach Beginn der Tätigkeit fällig (§§ 120 und 121 BAO), auch wenn noch keine Steuer anfällt. Im Fragebogen gibst du unter anderem den voraussichtlichen Umsatz und Gewinn an. Die UID-Nummer vergibt das Finanzamt bei Umsatzsteuerpflicht in der Regel automatisch; Kleinunternehmer:innen beantragen sie bei Bedarf mit dem Formular U 15. Die Steuernummer ist nicht dasselbe wie die UID-Nummer, die Sozialversicherungsnummer oder die Firmenbuchnummer.

Aktualisiert am

14. Oktober 2026

Geo-Fokus

Wien, Graz, Linz + Österreich

Steuernummer beantragen — Illustration zur Anmeldung beim Finanzamt in Österreich: Gründerin füllt den Fragebogen am Laptop aus

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Die Steuernummer vergibt das Finanzamt Österreich, sobald du die Aufnahme einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit meldest.

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Der Fragebogen hängt von der Rechtsform ab: Verf 24 für natürliche Personen, Verf 16 für Personengesellschaften, Verf 15 für Kapitalgesellschaften wie die GmbH.

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Die Meldung ist binnen eines Monats nach Beginn der Tätigkeit fällig (§§ 120 und 121 BAO), unabhängig davon, ob schon Steuer anfällt.

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Den Verf 24 kannst du per Post, persönlich oder über FinanzOnline einreichen. Die UID-Nummer vergibt das Finanzamt bei Umsatzsteuerpflicht in der Regel automatisch, Kleinunternehmer:innen beantragen sie bei Bedarf mit dem Formular U 15.

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Deine Angaben zu Umsatz und Gewinn im Fragebogen sind die Grundlage für mögliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen, deshalb realistisch schätzen.

Kurzantwort: Die Steuernummer beantragst du in Österreich, indem du die Aufnahme deiner Tätigkeit beim Finanzamt Österreich meldest. Einzelunternehmer:innen und Neue Selbständige nutzen dafür den Fragebogen Verf 24, den du über FinanzOnline, per Post oder persönlich einreichst. Die Meldung ist binnen eines Monats nach Beginn der Tätigkeit fällig.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer ist deine Kennung beim Finanzamt. Unter ihr laufen alle Abgaben, die du als Unternehmer:in selbst erklärst, etwa Einkommensteuer und Umsatzsteuer, dazu deine Bescheide und Zahlungen. Sie ist neunstellig; die ersten beiden Ziffern stehen für die Dienststelle des Finanzamts, die sie vergeben hat. Die Nummer selbst bleibt gleich, auch wenn sich später die Zuständigkeit ändert. Zuständig für die Vergabe ist das Finanzamt Österreich, große Unternehmen betreut das Finanzamt für Großbetriebe.

Die Steuernummer ist nicht dasselbe wie die UID-Nummer, die Sozialversicherungsnummer oder die Firmenbuchnummer. Den Unterschied zeigt die Tabelle weiter unten.

Wer braucht eine Steuernummer?

Melden musst du dich beim Finanzamt, sobald du einen Betrieb eröffnest oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, und zwar unabhängig davon, ob du schon Abgabengrenzen überschreitest und tatsächlich Steuer zahlst (Quelle: WKO – Fragebogen zur Betriebseröffnung). Das betrifft vor allem:

  • Einzelunternehmer:innen mit Gewerbe, etwa im Handel, Handwerk oder in der Beratung.
  • Neue Selbständige und freie Berufe, die auf Werkvertrag oder Honorarbasis arbeiten.
  • Personengesellschaften wie OG und KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und FlexCo. Die Gesellschaft bekommt eine eigene Steuernummer, getrennt von den Gesellschafter:innen.

Wer nur angestellt ist, braucht keine eigene Meldung: Die Lohnsteuer führt der Arbeitgeber ab, und auch für die Arbeitnehmerveranlagung musst du keine Steuernummer beantragen. Fängst du nebenbei eine selbstständige Tätigkeit an, gilt für diese Tätigkeit dieselbe Meldepflicht wie für alle anderen.

Welcher Fragebogen für welche Rechtsform?

Die Steuernummer beantragst du nicht mit einem eigenen Antrag, sondern über einen Fragebogen, mit dem du die Eröffnung deines Betriebs meldest. Welcher gilt, hängt von der Rechtsform ab:

Rechtsform Fragebogen
Natürliche Person: Einzelunternehmen, Neue Selbständige, freie BerufeVerf 24
Personengesellschaft: OG, KGVerf 16
Kapitalgesellschaft: GmbH, FlexCo, AGVerf 15

Die Formulare findest du in der Formulardatenbank des Bundesministeriums für Finanzen. Ob eine GmbH für dich überhaupt die bessere Wahl ist, zeigt der Ratgeber GmbH oder Einzelunternehmen.

Steuernummer beantragen: Schritt für Schritt

  1. Tätigkeit klären und Gewerbe anmelden. Brauchst du für deine Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung, meldest du das Gewerbe bei der Gewerbebehörde an, zum Beispiel elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Neue Selbständige brauchen keine Gewerbeanmeldung, müssen sich aber trotzdem beim Finanzamt melden.
  2. FinanzOnline-Zugang besorgen. Als Einzelunternehmer:in kannst du die Fragen des Verf 24 elektronisch in FinanzOnline beantworten; dort heißt der Punkt nicht „Verf 24“, sondern „Erklärungswechsel“. Der Standard-Zugang ist ID Austria, Zugangsdaten vom Finanzamt gibt es nur noch in bestimmten Fällen nach Terminvereinbarung (Quelle: BMF – FinanzOnline-Anmeldehilfe). Hast du schon einen Zugang, etwa von der Arbeitnehmerveranlagung, kannst du ihn weiter nutzen.
  3. Fragebogen ausfüllen. Du gibst unter anderem deine persönlichen Daten an, Art und Beginn der Tätigkeit, den voraussichtlichen Umsatz und Gewinn im Eröffnungsjahr und im Folgejahr, die Art der Gewinnermittlung und Angaben zur Kleinunternehmerregelung. Zum Nachweis deiner Identität legst du eine Kopie eines Lichtbildausweises und des Meldezettels bei; reicht deine Steuerberatung ein, genügt deren Bestätigung.
  4. Fristgerecht einreichen. Den ausgefüllten Fragebogen gibst du persönlich oder per Post beim Finanzamt Österreich ab, den Verf 24 alternativ über FinanzOnline. Die Meldung muss binnen eines Monats nach Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt sein (§§ 120 und 121 BAO).
  5. Steuernummer erhalten. Nach der Prüfung teilt dir das Finanzamt die Steuernummer mit. Ab dann gibst du sie bei allen Eingaben und Zahlungen an das Finanzamt an.

Mit der Tätigkeit darfst du schon beginnen, bevor die Steuernummer da ist. Bewahre Rechnungen und Belege aber von Anfang an geordnet auf; wie lange, erklärt der Ratgeber Aufbewahrungspflicht für Belege.

Steuernummer, UID, SV-Nummer: der Unterschied

Gerade am Anfang kommen viele Nummern zusammen. Die wichtigsten im Überblick:

Nummer Wer vergibt sie? Wofür brauchst du sie?
Steuernummer (neunstellig)FinanzamtAlle Abgaben beim Finanzamt: Erklärungen, Bescheide, Zahlungen
UID-Nummer (ATU plus acht Ziffern)Finanzamt, auf AntragUmsatzsteuer, Rechnungen, Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten
Sozialversicherungsnummer (zehnstellig)SozialversicherungKranken-, Pensions- und Unfallversicherung
Firmenbuchnummer (FN plus Zahl und Prüfbuchstabe)FirmenbuchgerichtNur für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen, etwa GmbH

Und die UID-Nummer?

Bist du umsatzsteuerpflichtig, vergibt dir das Finanzamt die UID-Nummer in der Regel automatisch, weil sie auf deinen Rechnungen stehen muss. Als Kleinunternehmer:in bist du bis 55.000 Euro Bruttojahresumsatz von der Umsatzsteuer befreit (seit 1. Jänner 2025) und bekommst sie nicht automatisch. Du beantragst sie bei Bedarf mit dem Formular U 15, etwa wenn du Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Staaten beziehst oder an sie erbringst oder beim Wareneinkauf aus der EU die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro überschreitest (Quelle: WKO – Kleinunternehmerregelung). Mehr dazu im Ratgeber Kleinunternehmerregelung; welche Angaben auf eine Rechnung gehören, erklärt Rechnung schreiben in Österreich.

Was nach der Vergabe auf dich zukommt

  • Vorauszahlungen: Auf Basis deiner Angaben zu Umsatz und Gewinn kann das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Schätzt du zu hoch, zahlst du vorab zu viel; schätzt du zu niedrig, droht später eine Nachzahlung.
  • Jährliche Steuererklärung: Die Einkommensteuererklärung reichst du elektronisch grundsätzlich bis 30. Juni des Folgejahres ein (§ 134 BAO). Den Gewinn ermitteln viele Einzelunternehmer:innen mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
  • Umsatzsteuer: Bist du nicht Kleinunternehmer:in, kommen die Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) dazu.
  • Sozialversicherung: Die Steuernummer ersetzt nicht die Anmeldung bei der Sozialversicherung. Was Selbstständige dort zahlen, zeigt der Ratgeber SVS-Beiträge für Selbstständige.

Gründest du neu, prüfe außerdem, ob du Gebühren und Abgaben über das Neugründungs-Förderungsgesetz sparen kannst (Quelle: WKO – NeuFöG für Neugründer).

Häufige Fehler bei der Anmeldung

  • Frist übersehen: Die Monatsfrist beginnt mit der Tätigkeit, nicht mit der ersten Rechnung oder dem ersten Zahlungseingang. Wer sie vorsätzlich überschreitet, riskiert eine Finanzordnungswidrigkeit mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro (Quelle: WKO – Fragebogen zur Betriebseröffnung).
  • Zahlen aus dem Bauch schätzen: Umsatz und Gewinn im Fragebogen bestimmen die Vorauszahlungen. Eine kurze Planrechnung vorab hilft.
  • Falscher Fragebogen: Für eine GmbH reicht der Verf 24 nicht; die Gesellschaft meldet sich mit dem Verf 15 an.
  • UID vergessen: Als Kleinunternehmer:in bekommst du sie nicht automatisch. Beziehst du Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Staaten, brauchst du sie oft trotzdem und beantragst sie mit dem Formular U 15.

Wann lohnt sich Steuerberatung?

Den Fragebogen kannst du selbst ausfüllen. Eine Steuerberatung hilft vor allem, wenn du Umsatz und Gewinn realistisch einschätzen, die passende Rechtsform wählen oder gleich die laufende Buchhaltung abgeben willst; sie kann die Meldung auch für dich übernehmen. Welche Leistungen am Anfang wichtig sind, erklärt der Ratgeber Steuerberater für Gründer, die Kosten zeigt Was kostet ein Steuerberater?. Passende Kanzleien findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.

Fazit

Die Steuernummer ist der erste Schritt beim Finanzamt: Fragebogen nach Rechtsform wählen, ausfüllen, binnen eines Monats nach Beginn der Tätigkeit einreichen. Als Einzelunternehmer:in geht das auch über FinanzOnline. Die UID-Nummer bekommst du bei Umsatzsteuerpflicht in der Regel automatisch, als Kleinunternehmer:in auf Antrag. Schätze Umsatz und Gewinn sorgfältig, denn daraus ergeben sich deine ersten Vorauszahlungen.

Stand & Methodik: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: Anzeigepflicht und Monatsfrist nach §§ 120 und 121, Abgabefrist der Steuererklärung nach § 134 der Bundesabgabenordnung (BAO); Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. Fragebögen Verf 24, Verf 16 und Verf 15, Einreichungswege, Beilagen, UID-Vergabe (Formular U 15) und Strafrahmen laut WKO – Fragebogen zur Betriebseröffnung (Stand März 2026); FinanzOnline-Zugang laut BMF-Anmeldehilfe, Formulare beim BMF; Kleinunternehmerregelung und Neugründungsförderung laut den oben verlinkten WKO-Seiten. Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie beantrage ich eine Steuernummer in Österreich?

Du meldest die Aufnahme deiner Tätigkeit beim Finanzamt Österreich mit dem passenden Fragebogen: Verf 24 für Einzelunternehmen und Neue Selbständige, Verf 16 für Personengesellschaften, Verf 15 für Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Den Verf 24 kannst du per Post oder persönlich beim Finanzamt abgeben oder die gleichen Fragen in FinanzOnline unter „Erklärungswechsel“ beantworten. Nach der Prüfung teilt dir das Finanzamt die Steuernummer mit.

Bis wann muss ich die Steuernummer beantragen?

Die Bundesabgabenordnung verlangt, dass du die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit binnen eines Monats beim Finanzamt meldest (§§ 120 und 121 BAO). Die Frist läuft ab Beginn der Tätigkeit, nicht erst ab der ersten Rechnung. Wer sie vorsätzlich überschreitet, riskiert laut WKO eine Finanzordnungswidrigkeit mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro.

Darf ich schon arbeiten, bevor ich die Steuernummer habe?

Ja. Du darfst deine Tätigkeit aufnehmen, bevor die Steuernummer vergeben ist; ein Gewerbe musst du allerdings vorher anmelden. Wichtig ist, dass du die Meldung beim Finanzamt innerhalb der Monatsfrist erledigst. Bewahre Rechnungen und Belege von Anfang an auf, damit du sie später zuordnen kannst.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und UID-Nummer?

Die Steuernummer ist deine Kennung beim Finanzamt für alle Abgaben, etwa Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Format ATU plus acht Ziffern) brauchst du für die Umsatzsteuer, vor allem auf Rechnungen und im Geschäft mit Unternehmen in anderen EU-Staaten. Beide vergibt das Finanzamt: Bist du umsatzsteuerpflichtig, bekommst du die UID in der Regel automatisch; als Kleinunternehmer:in beantragst du sie bei Bedarf mit dem Formular U 15.

Brauche ich als Arbeitnehmer:in eine Steuernummer?

Für dein Gehalt nicht: Die Lohnsteuer führt dein Arbeitgeber ab, und für die Arbeitnehmerveranlagung musst du keine Steuernummer beantragen. Eine Meldung beim Finanzamt brauchst du erst, wenn du nebenbei selbstständig oder gewerblich tätig wirst. Hast du bereits eine Steuernummer, etwa aus einer früheren Veranlagung, führt das Finanzamt in der Regel diese weiter.

Wo finde ich meine Steuernummer?

Die Steuernummer steht auf jedem Bescheid und jedem Schreiben des Finanzamts, zum Beispiel auf deinem Einkommensteuerbescheid. Mit einem FinanzOnline-Zugang findest du sie auch dort. Findest du sie nicht mehr, frag beim Finanzamt Österreich nach.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.