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GmbH oder Einzelunternehmen 2026: Steuern im Vergleich

Ob die GmbH oder das Einzelunternehmen steuerlich günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt. Das Einzelunternehmen zahlt Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif von 0 % bis 55 % (2026; 55 % erst über 1 Million Euro) und kann den Gewinnfreibetrag nutzen. Die GmbH zahlt flache 23 % Körperschaftsteuer; bei Ausschüttung kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu, zusammen rund 44,2 %. Weitere Unterschiede: Haftung (bei der GmbH grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt), Stammkapital von 10.000 Euro, doppelte Buchhaltung mit Offenlegung im Firmenbuch sowie eine Mindest-Körperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr, die in gewinnschwachen Jahren anfällt und später angerechnet wird.

Aktualisiert am

12. Oktober 2026

Geo-Fokus

Österreich

GmbH oder Einzelunternehmen — Illustration zur Rechtsformwahl in Österreich: Gründerin wägt zwei Betriebsmodelle auf einer Waage ab

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte vorab

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Das Einzelunternehmen zahlt Einkommensteuer von 0 % bis 55 % auf den Gewinn (55 % erst über 1 Million Euro), die GmbH flache 23 % Körperschaftsteuer.

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Wird der GmbH-Gewinn ausgeschüttet, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu: In Summe sind das rund 44,2 % (23 % plus 27,5 % vom Rest).

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Den Gewinnfreibetrag (bis 4.950 Euro ohne Investition) gibt es nur für natürliche Personen, nicht für die GmbH.

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Einzelunternehmer:innen haften mit dem Privatvermögen, bei der GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – Geschäftsführer:innen können bei Pflichtverletzungen aber persönlich haften.

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Die GmbH bringt mehr laufenden Aufwand: 10.000 Euro Stammkapital, Bilanz und Offenlegung im Firmenbuch. In gewinnschwachen Jahren fällt eine Mindest-Körperschaftsteuer von 500 Euro an, die später angerechnet wird.

Kurzantwort: Brauchst du den Gewinn privat, ist das Einzelunternehmen in der reinen Steuerrechnung meist günstiger, auch weil nur natürliche Personen den Gewinnfreibetrag nutzen. Die GmbH zahlt flache 23 % Körperschaftsteuer; schüttest du Gewinn aus, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu (zusammen rund 44,2 %). Sie lohnt sich vor allem, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben oder die Haftung begrenzt werden soll.

Wie werden Einzelunternehmen und GmbH besteuert?

Beim Einzelunternehmen sind Unternehmen und Person steuerlich dieselbe Einheit: Der Gewinn zählt als dein Einkommen und unterliegt der Einkommensteuer. Der Tarif ist progressiv und reicht 2026 in sieben Stufen von 0 % bis 55 % (die 55 % gelten erst für Einkommensteile über 1 Million Euro); die Stufen im Detail erklärt der Ratgeber Steuerklassen in Österreich. Dazu kommt der Gewinnfreibetrag: Bis 33.000 Euro Gewinn bleiben automatisch 15 % steuerfrei, höchstens 4.950 Euro (Quelle: WKO – Der Gewinnfreibetrag).

Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson und zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer (KöSt), unabhängig von der Höhe flache 23 %. Eine Mindest-KöSt von 500 Euro pro Jahr (125 Euro je Quartal) fällt auch ohne Gewinn an und wird auf spätere KöSt angerechnet (Quelle: WKO – Körperschaftsteuer). Das Geld gehört zunächst der GmbH. Erst wenn du dir Gewinn ausschütten lässt, behält die GmbH zusätzlich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) ein (Quelle: WKO – Besteuerung von Kapitalvermögen; mehr dazu im Ratgeber Kapitalertragsteuer).

Das Rechenbeispiel der WKO: Aus 100 Euro Gewinn werden nach 23 Euro KöSt und 21,18 Euro KESt (27,5 % von 77 Euro) 55,82 Euro beim Gesellschafter – eine Gesamtbelastung von rund 44,2 %.

Der Vergleich auf einen Blick

Kriterium Einzelunternehmen GmbH
Steuer auf den GewinnEinkommensteuer, progressiv von 0 % bis 55 % (55 % erst über 1 Million Euro)23 % Körperschaftsteuer; bei Ausschüttung zusätzlich 27,5 % KESt (zusammen rund 44,2 %)
GewinnfreibetragJa, bis 4.950 Euro ohne InvestitionNein, nur für natürliche Personen
Zugriff auf das GeldEntnahmen jederzeit, der Gewinn ist ohnehin versteuertDas Geld gehört der GmbH: Gehalt, Ausschüttung oder vereinbartes Darlehen
HaftungUnbeschränkt, auch mit dem PrivatvermögenGrundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
StartkapitalKeines nötig10.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 5.000 Euro bar
BuchhaltungEinnahmen-Ausgaben-Rechnung möglichDoppelte Buchhaltung, Jahresabschluss, Offenlegung im Firmenbuch
Mindest-KörperschaftsteuerKeine500 Euro pro Jahr in gewinnschwachen Jahren, wird später angerechnet
SozialversicherungSVS auf den Gewinn (2026: 26,83 % plus Unfallversicherung)Bei GSVG-Pflicht auf Geschäftsführerbezug und ausgeschüttete Gewinne; Gewinn, der in der GmbH bleibt, ist beitragsfrei
VerlusteAusgleich mit anderen Einkünften, Vortrag unbegrenztBleiben in der GmbH, Vortrag bis 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte

Modellrechnung: Wie viel Steuer fällt bei welchem Gewinn an?

Die Tabelle zeigt vier Gewinnhöhen: für das Einzelunternehmen, für eine GmbH mit im Unternehmen verbleibendem Gewinn und für eine GmbH mit vollständiger Ausschüttung. Es ist eine vereinfachte Modellrechnung mit dem Einkommensteuertarif 2026: Das zu versteuernde Einkommen entspricht dem Gewinn, ohne Gewinnfreibetrag, Sozialversicherung, Absetzbeträge und Geschäftsführergehalt. Alle Beträge sind auf volle Euro gerundet.

Gewinn vor Steuern Einzelunternehmen: Einkommensteuer (Durchschnittssatz) GmbH, Gewinn bleibt im Unternehmen: KöSt GmbH, Gewinn voll ausgeschüttet: KöSt plus KESt
30.000 Euro4.093 Euro (13,6 %)6.900 Euro (23 %)13.253 Euro (44,2 %)
60.000 Euro15.447 Euro (25,7 %)13.800 Euro (23 %)26.505 Euro (44,2 %)
100.000 Euro33.818 Euro (33,8 %)23.000 Euro (23 %)44.175 Euro (44,2 %)
200.000 Euro83.721 Euro (41,9 %)46.000 Euro (23 %)88.350 Euro (44,2 %)

So liest du die Tabelle:

  • Voll ausgeschüttet ist die GmbH in allen vier Beispielen teurer. Der durchschnittliche Einkommensteuersatz erreicht die 44,2 % in dieser Rechnung erst bei einem Gewinn von rund 280.000 Euro. Im Einzelfall verschiebt sich diese Grenze durch Gewinnfreibetrag, Sozialversicherung und Geschäftsführergehalt.
  • Bleibt der Gewinn im Unternehmen, dreht sich der Vergleich. Ab einem Gewinn von etwa 50.000 Euro liegt die Körperschaftsteuer in der Modellrechnung unter der Einkommensteuer.
  • Das ist in erster Linie ein Aufschub. Sobald du Geld aus der GmbH ausschüttest, kommen die 27,5 % KESt dazu.
  • Die Sozialversicherung fehlt in dieser Rechnung. Beim Einzelunternehmen kommen die SVS-Beiträge dazu; bei der GmbH hängt sie davon ab, was du dir als Gehalt auszahlst und ausschütten lässt (siehe nächster Abschnitt). Die WKO nennt für den reinen Steuervergleich ähnliche Schwellen wie unsere Rechnung: rund 49.500 Euro bei einbehaltenem und rund 279.500 Euro bei voll ausgeschüttetem Gewinn, mit dem Hinweis, dass weitere Faktoren sie verschieben können (Quelle: WKO – Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht).

Die GmbH rechnet sich steuerlich also vor allem, wenn Gewinne länger im Unternehmen arbeiten sollen, etwa für Investitionen oder Rücklagen. Wer einen großen Teil des Gewinns privat braucht, fährt mit dem Einzelunternehmen meist besser.

Sozialversicherung: der oft übersehene Unterschied

Beim Einzelunternehmen zahlst du die SVS-Beiträge auf deinen Gewinn: 2026 sind das 26,83 % (Pensions-, Kranken- und Selbständigenvorsorge) plus eine pauschale Unfallversicherung. Nach oben begrenzt die Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 Euro im Monat den Beitrag auf rund 2.182 Euro im Monat (inklusive Unfallversicherung). Die Beiträge mindern als Betriebsausgaben deinen steuerpflichtigen Gewinn; die Einzelheiten stehen im Ratgeber SVS-Beiträge für Selbstständige (Quelle: WKO – Ausmaß der Beiträge).

Bei der GmbH ist der Gewinn, der in der Gesellschaft bleibt, nicht sozialversicherungspflichtig. Geschäftsführende Gesellschafter:innen sind aber in der Regel pflichtversichert. Bei einer Pflichtversicherung nach dem GSVG zählen zur Beitragsgrundlage nicht nur die Einkünfte aus der Geschäftsführung, sondern auch Gewinne, die du dir ausschütten lässt (§ 25 GSVG), solange die Höchstbeitragsgrundlage nicht erreicht ist (Quelle: WKO – Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht). Wenig Gehalt auszuzahlen senkt die Beiträge also nur, wenn du auch wenig ausschüttest. Außerdem gilt eine Mindestbeitragsgrundlage (2026: 551,10 Euro im Monat). Ob für dich das GSVG oder das ASVG gilt, hängt von der Konstellation ab und gehört vor der Gründung geklärt.

Haftung: ein wichtiger Grund für die GmbH

Als Einzelunternehmer:in haftest du mit deinem gesamten Vermögen, also mit Betriebs- und Privatvermögen. Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; dein Privatvermögen als Gesellschafter:in bleibt davor geschützt. Dieser Schutz hat Grenzen:

  • Geschäftsführer:innen haften nach § 9 BAO persönlich für Abgaben der GmbH, wenn diese wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können.
  • Persönliche Bürgschaften, die du für Kredite oder Verträge der GmbH übernimmst, bleiben bestehen.

Der Schutz hat seinen Preis: Für die Gründung brauchst du 10.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 5.000 Euro bar (seit 1. Jänner 2024). Für Start-ups mit Beteiligungsplänen gibt es zusätzlich die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), die wie die GmbH mit 23 % Körperschaftsteuer besteuert wird (Quelle: WKO – Flexible Kapitalgesellschaft).

Aufwand und laufende Kosten

Eine GmbH ist immer buchführungspflichtig, unabhängig vom Umsatz: doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung beim Firmenbuch (mehr dazu im Ratgeber Jahresabschluss: Aufgaben und Kosten). Einzelunternehmer:innen kommen in der Regel mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, bis die Rechnungslegungspflicht greift: wenn der Umsatz 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet, bei mehr als 1 Million Euro Umsatz früher (Quelle: USP – Buchführungspflicht und Buchführung).

Das schlägt sich in den Kosten nieder. Für die laufende Betreuung nennt unser Ratgeber Steuerberater für Gründer als Richtwert für ein EPU etwa 50 bis 150 Euro im Monat und für eine neu gegründete GmbH etwa 300 bis 800 Euro im Monat (jeweils netto und orientativ). Dazu kommen bei der GmbH einmalig Notar- und Firmenbuchkosten. Die Mindest-KöSt von 500 Euro pro Jahr fällt in gewinnschwachen Jahren an und wird bei späteren Gewinnen angerechnet.

Verluste und Zugriff auf das Geld

In der Anlaufphase unterscheiden sich die Rechtsformen deutlich. Einzelunternehmer:innen können einen Verlust im selben Jahr mit anderen Einkünften ausgleichen, etwa mit einem Gehalt, und den Rest zeitlich unbegrenzt vortragen. Ein Verlust der GmbH bleibt in der GmbH und kann nur gegen spätere GmbH-Gewinne verrechnet werden, dabei höchstens bis 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wie das funktioniert, zeigt der Ratgeber Verlustvortrag.

Auch beim Zugriff auf das Geld gilt eine andere Logik. Beim Einzelunternehmen entnimmst du, was du brauchst; der Gewinn ist ohnehin versteuert. Bei der GmbH trennt das Gesetz Unternehmen und Person: Du kommst über ein angemessenes Geschäftsführergehalt, eine Gewinnausschüttung oder ein ordentlich vereinbartes Darlehen an das Geld. Das Gehalt ist für die GmbH eine Betriebsausgabe, bei dir aber einkommensteuerpflichtig und löst zusätzlich Lohnnebenkosten aus.

Fünf Fragen für deine Entscheidung

  1. Wie viel Gewinn brauchst du privat? Je mehr du entnimmst, desto weniger bringt die GmbH steuerlich, weil bei der Ausschüttung die KESt dazukommt.
  2. Wie hoch ist dein Haftungsrisiko? Viele Verträge, Mitarbeiter:innen, Lagerware oder große Investitionen sprechen für die GmbH. Wer wenig Verbindlichkeiten hat, kommt auch als Einzelunternehmer:in gut zurecht.
  3. Willst du Partner:innen oder Investor:innen aufnehmen? Beteiligungen lassen sich bei der GmbH und der FlexCo einfacher abbilden als beim Einzelunternehmen.
  4. Wie viel Aufwand willst du tragen? Die GmbH verlangt Bilanz, Offenlegung und eine Mindeststeuer, auch in schwachen Jahren.
  5. Wie sicher ist der Gewinn? Rechnest du anfangs mit Verlusten, ist der sofortige Verlustausgleich beim Einzelunternehmen ein Vorteil.

Ein späterer Wechsel ist möglich: Ein Einzelunternehmen lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Umgründungssteuergesetz in eine GmbH einbringen. Das kostet aber Aufwand und gehört vorab durchgerechnet.

Wann lohnt sich Steuerberatung?

Die Modellrechnung oben zeigt die Richtung, nicht deinen Fall. Gewinnfreibetrag, Sozialversicherung, Geschäftsführergehalt und Ausschüttungspläne verschieben das Ergebnis. Eine Steuerberatung rechnet beide Varianten mit deinen echten Zahlen durch, bevor du die Rechtsform festlegst. Was das kostet, zeigt Was kostet ein Steuerberater?; ob sich eine laufende Betreuung lohnt, klärt Wann brauche ich einen Steuerberater?. Passende Kanzleien findest du über unsere Beratersuche für Österreich oder das Berater-Matching.

Fazit

Die Rechtsform ist keine reine Steuerfrage. Das Einzelunternehmen ist einfach, hat den Gewinnfreibetrag und ist in der reinen Steuerrechnung meist im Vorteil, wenn du den Gewinn privat brauchst; die Sozialversicherung ist darin noch nicht enthalten. Die GmbH begrenzt die Haftung und lohnt sich steuerlich, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben, kostet aber mehr Aufwand und bei Ausschüttung rund 44,2 % Steuer. Rechne die Entscheidung mit deinen Zahlen durch, bevor du gründest.

Stand & Methodik: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 33 EStG 1988 (Einkommensteuertarif) und § 10 EStG 1988 (Gewinnfreibetrag) über RIS; Körperschaftsteuersatz, Mindeststeuer (§ 24 Abs. 4) und Verlustvortragsgrenze (§ 8 Abs. 4 Z 2) nach dem KStG 1988; Kapitalertragsteuer nach § 27a EStG 1988; Haftung der Vertreter nach § 9 BAO; Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG; Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB. Einkommensteuertarif laut BMF – Steuertarif; Körperschaftsteuer, Mindest-KöSt, Kapitalertragsteuer, Vergleichsschwellen und die Sozialversicherung auf Ausschüttungen laut den oben verlinkten WKO-Seiten (Stand 2026). Die Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Gewinnfreibetrag, Sozialversicherung und Absetzbeträge; die Preisspannen sind Richtwerte, kein gesetzlicher Tarif. Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH steuerlich?

Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht, weil mehrere Faktoren zusammenspielen. Schüttest du den Gewinn aus, liegt die Gesamtbelastung der GmbH bei rund 44,2 % (23 % Körperschaftsteuer plus 27,5 % Kapitalertragsteuer auf den Rest). In unserer Modellrechnung ohne Gewinnfreibetrag und Sozialversicherung erreicht der durchschnittliche Einkommensteuersatz diesen Wert erst bei rund 280.000 Euro Gewinn. Bleibt der Gewinn im Unternehmen, liegt die Körperschaftsteuer in der Modellrechnung ab einem Gewinn von etwa 50.000 Euro unter der Einkommensteuer – das ist aber nur ein Steueraufschub bis zur Ausschüttung. Ob sich die GmbH für dich rechnet, hängt außerdem von Haftung, Sozialversicherung und laufenden Kosten ab.

Wie viel Steuer zahlt eine GmbH in Österreich?

Eine GmbH zahlt 23 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn, unabhängig von dessen Höhe. Dazu kommt eine Mindest-Körperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr (125 Euro je Quartal), die auch ohne Gewinn anfällt und auf spätere Körperschaftsteuer angerechnet wird. Schüttest du Gewinn aus, behält die GmbH zusätzlich 27,5 % Kapitalertragsteuer ein. Aus 100 Euro Gewinn bleiben so 55,82 Euro beim Gesellschafter – eine Gesamtbelastung von rund 44,2 %.

Haftet man bei der GmbH wirklich nicht mit dem Privatvermögen?

Grundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht du als Gesellschafter:in mit deinem Privatvermögen. Es gibt aber Ausnahmen: Wer als Geschäftsführer:in Pflichten schuldhaft verletzt, kann persönlich haften, etwa für nicht entrichtete Abgaben der GmbH (§ 9 BAO). Persönliche Bürgschaften, die du zum Beispiel für einen Kredit der GmbH übernimmst, bleiben ebenfalls bestehen. Beim Einzelunternehmen haftest du dagegen immer mit deinem gesamten Vermögen.

Wie viel Kapital braucht die Gründung einer GmbH?

Seit 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital 10.000 Euro, davon müssen mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt werden. Dieselben Werte gelten für die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo). Für ein Einzelunternehmen ist kein Startkapital nötig.

Welche Buchhaltung brauche ich bei GmbH und Einzelunternehmen?

Eine GmbH ist immer buchführungspflichtig, unabhängig vom Umsatz: Sie führt doppelte Buchhaltung, erstellt einen Jahresabschluss und legt ihn beim Firmenbuch offen. Einzelunternehmer:innen kommen in der Regel mit der einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, bis die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB greift – das ist der Fall, wenn der Umsatz 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet, bei mehr als 1 Million Euro Umsatz früher.

Kann ich später vom Einzelunternehmen in eine GmbH wechseln?

Ja. Ein Einzelunternehmen lässt sich in eine GmbH einbringen, unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Umgründungssteuergesetz ohne sofortige Besteuerung der stillen Reserven. Das braucht Bewertung, Vertrag und Firmenbucheintragung und kostet Aufwand und Beratung. Rechne die Rechtsform deshalb schon vor der Gründung durch und plane einen möglichen Wechsel mit ein.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen für Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.